Präsidentschaftswahlen in Russland: eventuell keine Wahllokale in „unfreundlichen Staaten“

Präsidentschaftswahlen in Russland: eventuell keine Wahllokale in „unfreundlichen Staaten“

Vom 15. bis 17. März dieses Jahres finden in Russland Präsidentschaftswahlen statt. Am 1. Januar beendete die Zentrale Wahlkommission die Annahme der Unterlagen der von den politischen Parteien nominierten Kandidaten. Es gibt insgesamt elf Präsidentschaftskandidaten, von denen die Zentrale Wahlkommission drei bereits registriert hat.

Nach offiziellen Angaben vom 1. Juli 2023 gibt es auf dem Territorium Russlands knapp 108 Millionen Wahlberechtigte. Außerhalb Russlands sind nach konsularischen Angaben etwas über 2 Millionen Russen wahlberechtigt. Die Zeitung Wedomosti berichtet jedoch, dass Konsulate in so genannten „unfreundlichen“ Staaten möglicherweise „aus Sicherheitsgründen“ keine Wahllokale einrichten werden. Das Konzept der „unfreundlichen Staaten“ wurde 2018 in die russische Gesetzgebung aufgenommen. Darunter versteht man Länder, „die besonderen Maßnahmen unterliegen, die als Reaktion auf unfreundliche Handlungen dieser Länder ergriffen werden“. In der Liste der „unfreundlichen Staaten“, die von der russischen Regierung genehmigt und ständig ergänzt wird, sind insgesamt 49 Länder. Darunter sind unter anderem alle EU-Länder, das Großbritannien, die USA, Japan, Kanada, Südkorea, Montenegro, die Schweiz, Australien, Neuseeland, Singapur und Taiwan.

Nach Angaben von Wedomosti steht die endgültige Entscheidung über die Einrichtung der Wahllokale im Ausland im russischen Außenministerium noch aus und wird wahrscheinlich noch in diesem Monat getroffen werden. Die Frist dafür läuft am 24. Januar ab. „Bislang steht noch nicht fest, in welchen Ländern im Ausland gewählt werden kann“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums gegenüber Wedomosti.

Die Entscheidung über die Einrichtung von Wahllokalen liegt bei den Leitern der konsularischen Vertretungen. Die Wählerlisten werden auf der Grundlage der konsularischen Aufzeichnungen erstellt, und es gibt keine Wählerlisten. Die konsularische Registrierung ist für Russen freiwillig. Russische Staatsbürger sind jedoch verpflichtet, mitzuteilen, dass sie eine zweite Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land haben. Nach dem Gesetz „Über die Präsidentschaftswahlen“ können Russen nach Belieben in die Wählerliste aufgenommen werden – im Voraus oder direkt am Wahltag.

Für die Präsidentschaftswahlen 2018 gab es 400 Wahlbezirkskommissionen in 145 Ländern. Insgesamt haben damals 444.000 russische Staatsbürger im Ausland ihr Wahlrecht wahrgenommen.

[hrsg/russland.NEWS]

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