Pamfilowa: EU-Erklärung zu Nawalni ist rätselhaft

Eine Erklärung des Pressesprechers des EU-Dienstes für Außenbeziehungen, dass der Ausschluss Nawalnis von den Präsidentschaftswahlen in Russland Zweifel an der demokratischen Natur der Wahlen in Russland weckt, ist verwirrend und entspricht nicht den Normen des Völkerrechts, so die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission ZIK, Ella Pamfilowa.

Pamfilowa fragte, warum „solch eine privilegierte Sorge ausschließlich Herrn Nawalni gilt“. Warum habe sich der EU-Dienst für Außenbeziehungen nicht schon früher beim Ausschluss von russischen Bürgern, die eine schwere Straftat begangen haben, von den Wahlen geäußert. Als diese Beschränkung eingeführt wurde, wurden etwa 250 Kandidaten vor den Wahlen aus diesen Gründen nicht zugelassen. „Und niemand, einschließlich der europäischen Beamten, hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geäußert“.

„Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die Position des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dieser Frage berücksichtigt hat, der fünf Mal bei Beschwerden belgischer, britischer, litauischer und italienischer Bürger entschieden hat“.

Ablehnung der Registrierung

Nawalni wollte an den Präsidentschaftswahlen 2018 als selbstständiger Kandidat teilnehmen, aber die ZIK weigerte sich, ihn wegen seiner Vorstrafen („schwere Unterschlagung und Veruntreuung“), zu registrieren.

Nawalni wurde 2017 im Fall „Kirovless“ zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe mit einer Probezeit von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde Alexei Nawalni zusammen mit seinem Bruder Oleg Nawalni im Jahr 2014 wegen Veruntreuung von Geldern der Firma „Yves Rocher East“ verurteilt. Aleksey Nawalni erhielt dreieinhalb Jahre Bewährung und sein Bruder Oleg dreieinhalb Jahre Arbeitslager.

Nach dem Gesetz haben Bürger der Russischen Föderation, die wegen schwerer oder besonders schwerer Straftaten zu Haftstrafen verurteilt worden sind, kein Wahlrecht. Auch können sie 10 Jahre lang nach der Rückzahlung oder Aufhebung der Verurteilung für ein schweres Verbrechen nicht gewählt werden, bei besonders schwerer Straftat beträgt dieser Zeitraum 15 Jahre.

Nawalni argumentiert, das gelte gemäß der Verfassung der Russischen Föderation nur für diejenigen, die tatsächlich im Gefängnis säßen.

Laut der Leiterin der Zentralen Wahlkommission Ella Pamfilowa wird Nawalni an den Wahlen erst nach 2028 teilnehmen können.

Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat am 30. Dezember 2017 die Forderung von Nawalni abgelehnt, die Weigerung der ZIK, ihn zu registrieren, für rechtswidrig zu erklären. Am 6. Januar wies das Berufungsgericht der Russischen Föderation die Klage Nawalnis in dieser Sache zurück.

[hmw/russland.NEWS]

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