Oberstes Gericht streicht Jabloko von der Dumawahl

Oberstes Gericht streicht Jabloko von der Dumawahl

Russlands älteste liberale Partei verliert ihren föderalen Wahlvorschlag. Jabloko spricht von einer politisch motivierten Entscheidung und will Berufung einlegen.

Das Oberste Gericht Russlands hat die Registrierung der föderalen Kandidatenliste der liberalen Partei Jabloko für die Dumawahl im September aufgehoben. Damit wird die einzige zugelassene Partei, die mit der Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine antrat, nicht auf dem landesweiten Stimmzettel stehen.

Das Gericht gab einer Klage der nationalkonservativen Partei Rodina statt. Unterstützt wurde deren Antrag sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft als auch von der Zentralen Wahlkommission. Die Verhandlung dauerte mehr als acht Stunden.

Im Mittelpunkt standen zwei Komplexe. Zum einen warf Rodina der Partei Verstöße gegen das Urheberrecht bei der Herstellung und Verbreitung von Wahlkampfmaterial vor. Dabei ging es unter anderem um ein Interview mit Jabloko-Mitbegründer Grigori Jawlinski unter dem Titel „Wie man für einen Waffenstillstand stimmt“. Nach Auffassung der Wahlkommission handelte es sich dabei um Wahlwerbung. Jabloko habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die erforderlichen Rechte für darin verwendete Bilder, Filmausschnitte, Parteisymbole und Teile des Liedes „Möge immer die Sonne scheinen“ vorgelegen hätten. Auch ein mit künstlicher Intelligenz erzeugtes Bild gehörte zu den beanstandeten Materialien.

Zum anderen präsentierte die Wahlkommission während der Verhandlung Unterlagen der Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring. Danach sollen Personen, die Jabloko finanzierten, sowie Geschäftspartner der Partei zwischen April und Juli Geld aus mehreren Staaten erhalten haben, darunter Deutschland, die USA, Israel, Indien, Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Die entsprechenden Unterlagen waren nur für den Dienstgebrauch bestimmt; die Anwälte der Partei mussten vor der Einsicht Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnen.

Jabloko wies den Vorwurf einer ausländischen Finanzierung zurück. Nach Darstellung des Parteivorsitzenden Nikolai Rybakow handelte es sich teilweise um Erlöse aus dem Verkauf ausländischer Aktien. Kandidaten seien gesetzlich verpflichtet gewesen, solche Wertpapiere vor der Wahl zu veräußern. Hinzu kämen insgesamt 16.900 Rubel – umgerechnet knapp 180 Euro – an formal fehlerhaften Spenden russischer Staatsbürger, die im Ausland leben. Die Partei habe diese Beträge zurückgezahlt.

Rodina hatte Jabloko darüber hinaus „extremistische“ Äußerungen vorgeworfen. Gemeint waren unter anderem Forderungen nach einem Ende der Kämpfe, Kritik an politischen Verhaftungen und Zensur sowie die Ablehnung der Annexion ukrainischer Gebiete. Bereits vor der Klage hatten auch Vertreter der Kommunistischen Partei, der LDPR und von Gerechtes Russland Jabloko wegen seiner Friedensposition scharf angegriffen.

Rybakow bezeichnete diese Haltung als den eigentlichen Grund für das Verfahren. Jabloko werde von Menschen unterstützt, „die nicht wollen, dass sie getötet werden“, sagte er in seinem Schlusswort. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich nach Angaben der Partei mehrere hundert Unterstützer. Nach der Urteilsverkündung riefen einige von ihnen „Schande“.

Das Urteil betrifft unmittelbar die föderale Parteiliste und damit die nach Verhältniswahl vergebenen Mandate. Kandidaturen in einzelnen Wahlkreisen werden dadurch nicht automatisch aufgehoben. Jabloko kündigte an, innerhalb der fünftägigen Frist Berufung einzulegen und weiter für eine Teilnahme an der Wahl zu kämpfen.

Die Dumawahl findet vom 18. bis 20. September statt. Politisch reicht die Entscheidung weit über die mutmaßlichen Verstöße bei Wahlkampfmaterial und Finanzierung hinaus: Mit Jabloko verschwindet die letzte registrierte Partei mit einem ausdrücklichen Friedensprogramm vom landesweiten Stimmzettel.

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