In Russland wird an gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet, welche den Fakt der Bedrohung von Journalisten unter Strafe stellt. Strafandrohung fünf Jahre Freiheitsentzug.
Abgeordnete der russischen Staatsduma arbeiten an einer Präzisierung des russischen Strafrechts. Ergänzt werden soll der Paragraph, welcher Verantwortlichkeiten aufzeigt für Verbrechen gegen Personen, die während der Ausübung der Tätigkeit als Journalist bedroht werden. Die erste Lesung erfolgt in der Staatsduma am 17. Februar.
Die Nachbesserung und Verschärfung der Gesetzgebung macht sich erforderlich, weil sich die Fälle von Bedrohung oder Gewaltanwendung gegen Journalisten, sowohl an ihrem Arbeitsplatz, wie auch in ihren Wohnungen oder an gesellschaftlichen Orten, häufen und sich der Journalist in seiner Sicherheit bedroht fühlt.
Eine Untersuchung, welche durch den „Fond für den Schutz der Öffentlichkeit“ durchgeführt wurde zeigt, dass es in dutzenden und hunderten Fällen zur Verletzung von Rechten der Journalisten gekommen ist und diese Vorfälle ohne Folgen blieben. Wenn es aber nicht möglich ist in der Gesellschaft frei seine Rechte wahrzunehmen, in Meinungsaustausch zu treten, Beurteilungen abzugeben, so gibt es auch keine intellektuelle, keine politische und keine wirtschaftliche Freiheit. Somit kann man auch keine überlegten und begründeten Entscheidungen treffen – denn solche Entscheidungen kann nur ein Mensch treffen, welcher informiert ist und informieren tun Journalisten.
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