Das russische Außenministerium verteidigt den Austritt aus der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter. Sprecherin Maria Sacharowa betonte am 3. November, Russland bleibe an internationale Verpflichtungen zum Schutz vor Folter gebunden. Mit dem seit dem 1. November wirksamen Austritt endet allerdings das Mandat des europäischen Antifolterkomitees CPT, russische Haftanstalten und andere Orte des Freiheitsentzugs zu besuchen.
Sacharowa verwies auf die UN-Antifolterkonvention von 1984 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, denen Russland weiterhin angehört. Das Inkrafttreten des Austritts aus dem europäischen Vertrag bezeichnete sie als technischen Vorgang: Moskau hatte den Europarat bereits am 30. Oktober 2025 über die Kündigung informiert.
Zur Begründung führte die Ministeriumssprecherin Konflikte mit dem Europarat an. Dieser habe nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen russischen Mitglieds im Dezember 2023 die Wahl eines Nachfolgers im CPT blockiert. Russland sei bereit gewesen, über einen Besuch zu sprechen, sobald seine vertraglichen Rechte wiederhergestellt seien. Außerdem warf Sacharowa dem Komitee eine politisierte Auswahl seiner Interventionen vor, unter anderem im Zusammenhang mit Alexej Nawalny und den Verdächtigen des Anschlags auf die Crocus City Hall. Dies ist die Darstellung des russischen Außenministeriums.
Die Erklärung unterstreicht einen Unterschied, der in der Debatte über den Austritt leicht verloren geht: Das Ende der europäischen Vertragsbindung hebt das Folterverbot nicht auf. Es beseitigt aber die Grundlage für einen bestimmten internationalen Kontrollmechanismus. Das CPT konnte Haftorte besuchen, vertraulich mit Gefangenen sprechen und Empfehlungen zur Verhinderung von Misshandlungen ausarbeiten.
Russland war der europäischen Konvention 1998 beigetreten. Zwischen 1998 und 2021 führte das CPT nach Angaben des Europarats 30 Besuche durch und überprüfte dabei mehr als 450 Orte des Freiheitsentzugs. Die russischen Behörden genehmigten lediglich die Veröffentlichung von vier Besuchsberichten und den dazugehörigen Antworten. Anders als die verkürzte Formulierung, Russland habe keine Berichte veröffentlicht, erkennen lässt, gab es somit einzelne Freigaben.
Nach Darstellung des CPT war die Zusammenarbeit bereits vor dem formellen Austritt weitgehend zum Erliegen gekommen. Seit Beginn der russischen Vollinvasion in die Ukraine im Februar 2022 habe das Komitee zahlreiche Berichte über mutmaßliche Folter und Misshandlungen erhalten, wegen fehlender Kooperation der russischen Behörden aber keinen Besuch zur eigenen Überprüfung durchführen können. Der Austritt beendet nun auch das rechtliche Besuchsmandat.
Die verbleibenden internationalen Verpflichtungen sind deshalb nicht bedeutungslos. Auch individuelle Beschwerden bei UN-Ausschüssen bleiben unter den jeweiligen Zulässigkeitsbedingungen möglich. Solche Verfahren erfüllen jedoch eine andere Aufgabe als unabhängige Besuche in Gefängnissen, Polizeigewahrsam oder psychiatrischen Einrichtungen.
Mit ihrer Erklärung tritt die russische Diplomatie dem Eindruck entgegen, Moskau verabschiede sich grundsätzlich vom internationalen Schutz vor Folter. An der praktischen Folge des Austritts ändert diese Versicherung nichts: Die Verpflichtungen aus den genannten UN-Verträgen bestehen fort, während der europäische Mechanismus zur Kontrolle vor Ort entfällt.

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