Migranten-Berufskraftfahrer erhalten neue Frist für Fahrerlaubnis

Der russische Präsident Wladimir Putin hat das Gesetz über Pflicht des Erwerbs der russischen Fahrerlaubnis für Migranten-Berufskraftfahrer für ein Jahr ausgesetzt. Es gibt eine Reihe praktischer Probleme bei der Umsetzung.

Das Gesetz, welches ausländische Berufskraftfahrer verpflichtet eine russische Fahrerlaubnis zu besitzen, sollte im Mai 2014 in Kraft treten. Nun ist dieser Termin auf den 1. Juni 2015 verschoben worden.

Das Gesetz sah vor, dass es juristischen Personen und Unternehmern verboten wurde, ausländische Arbeitnehmer als Kraftfahrer einzustellen, wenn diese keine russische Fahrerlaubnis haben. Für Verletzung dieser Gesetzgebung drohen den Arbeitgebern Strafen bis zu 1.000 Euro.

Das Gesetz trifft nur auf die Fahrer zu, die sich mit kommerziellem Transport beschäftigen, d.h. Bus- und Taxifahrer, Fahrer von LKW u.ä. Sind die Ausländer mit eigenem Fahrzeug nach Russland gekommen, so trifft diese Forderung nicht zu, es sei denn, sie wollen diese Fahrzeuge für kommerzielle Ziele nutzen.

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