In Russland könnten nach Einschätzung von Branchenvertretern mehr als die Hälfte der Bibliotheksbestände von Aussonderung oder Entnahme bedroht sein. Hintergrund ist eine strikte Anwendung der Gesetze über sogenannte „Auslandsagenten“ und „unerwünschte Organisationen“. Die Warnung kam von Oleg Nowikow, dem Präsidenten der Verlagsgruppe Eksmo-AST, bei einer Sitzung des Organisationskomitees zur Unterstützung von Literatur, Buchverlagswesen und Lesen am 9. April. Den Vorsitz führte dabei der Chef des Auslandsgeheimdienstes SWR, Sergej Naryschkin.
Nowikow zufolge betrifft das Risiko nicht nur Bücher von Autorinnen und Autoren, die inzwischen als „Auslandsagenten“ eingestuft wurden. Problematisch seien auch Werke, an denen solche Personen in anderer Form mitgewirkt hätten — etwa durch Vorworte, Kommentare, Annotationen oder die gestalterische Vorbereitung einer Ausgabe. Hinzu kommen Bücher, die mit Unterstützung von Organisationen erschienen, die erst später als „unerwünscht“ verboten wurden. Das könne sogar klassische Literatur, regionalgeschichtliche Publikationen sowie wissenschaftliche Titel treffen.
Besonders weitreichend wären die Folgen nach diesen Angaben für den Wissenschaftsbereich. Unter Druck geraten könnten demnach auch Dissertationen und Fachpublikationen russischer Autorinnen und Autoren, wenn darin Materialien oder Zitate von später verbotenen Organisationen verwendet wurden.
Als Ausweg schlug Nowikow vor, auf bereits erschienene Bücher ausdrücklich den Grundsatz anzuwenden, dass Gesetze keine rückwirkende Kraft entfalten. Titel, die vor der Einstufung eines Autors als „Auslandsagent“ oder vor dem Verbot einer beteiligten Organisation erschienen sind, sollten demnach nicht nachträglich unter Generalverdacht geraten. Außerdem regten Verleger gemeinsam mit dem Präsidenten des Russischen Buchverbands, Sergej Stepaschin, an, einem Expertenzentrum beim Buchverband eine staatliche Akkreditierung zu geben. Es könnte dann als zentrale Prüfstelle für die rechtliche Bewertung von Büchern fungieren.
Nach Darstellung der Beteiligten ließe sich so auch verhindern, dass gegen ein und dasselbe Buch in mehreren Regionen parallel Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Naryschkin habe vorgeschlagen, die Initiativen als gemeinsames Paket an Regierung und Gesetzgeber weiterzuleiten.
Die Debatte reiht sich in eine seit Jahren verschärfte Kontrolle des Buchmarkts ein. Seit Dezember 2022 gelten zusätzliche Beschränkungen für „Auslandsagenten“; ihre Publikationen mussten im Handel unter anderem mit „18+“ gekennzeichnet und in undurchsichtiger Verpackung angeboten werden, sofern sie überhaupt verkauft wurden. 2024 wurde zudem vorgeschlagen, Bücher von als „Auslandsagenten“ eingestuften Schriftstellern aus frei zugänglichen Regalen zu entfernen und nur noch nach besonderem Verfahren auszugeben; Werke mit angeblich „antirussischer Rhetorik“ sollten teils in Sonderbestände wandern.
Tatsächlich wurden Bücher solcher Autorinnen und Autoren nach Medienberichten schon vor einer klaren gesetzlichen Grundlage aus Regalen entfernt. Seit September 2025 gilt zudem ein Verbot für „Auslandsagenten“, Aufklärungs- und Bildungstätigkeit auszuüben. Vor Inkrafttreten dieser Regeln hatten zahlreiche Buchhandlungen ihre Restbestände betroffener Titel noch ausverkauft, um möglichen Sanktionen zuvorzukommen.

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