Lukaschenko unterzeichnet Gesetz über Todesstrafe für Hochverrat

Lukaschenko unterzeichnet Gesetz über Todesstrafe für Hochverrat

Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches unterzeichnet. Das Gesetz führt insbesondere die Möglichkeit der Todesstrafe für Staatsverrat ein (Artikel 356 des Strafgesetzbuches).

Nach Angaben auf der Website des belarussischen Präsidenten gilt die strafrechtliche Verantwortung für Staatsverrat für alle Inhaber öffentlicher Ämter und Militärangehörige. Mit dieser Maßnahme soll der Kampf gegen Extremismus und staatsfeindliche Aktivitäten verstärkt werden.

Nach den neuen Änderungen stellt Belarus die Propaganda für den Terrorismus, die Diskreditierung der Streitkräfte des Landes und die Verletzung der Vorschriften zum Schutz von Staatsgeheimnissen unter Strafe. Diejenigen, die einen Angriff auf international geschützte Einrichtungen oder Sabotageakte vorbereiten, aber ihre Absichten aufgeben und zur Verhinderung des Vorfalls beitragen, sind von der Strafbarkeit ausgenommen.

Belarus ist das einzige Land in Europa und der GUS, das die Todesstrafe anwendet. Nach belarussischem Recht darf sie nicht gegen Frauen, Personen unter 18 Jahren und Männer über 65 Jahren verhängt werden. Die Todesstrafe ist insbesondere für die Entfesselung eines Angriffskrieges, die Tötung eines Vertreters eines ausländischen Staates oder eines Beamten des Innenministeriums vorgesehen.

[hmw/russland.NEWS]

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