Lebenslange juristische Immunität für Ex-Präsidenten RusslandsFöderationsrat Russland bild Совет Федерации

Lebenslange juristische Immunität für Ex-Präsidenten Russlands

Russische Präsidenten besitzen in Zukunft auch nach ihrer Amtszeit lebenslang juristische Immunität. Ein entsprechendes Gesetz hat der Föderationsrat in die aktualisierte Verfassung aufgenommen.

Danach darf der Präsident, nach Beendigung seiner Amtszeit, weder strafrechtlich noch administrativ zur Verantwortung gezogen werden, noch darf er festgenommen, verhaftet, durchsucht, befragt oder einer Leibesvisitation unterzogen werden.

Ebenso sind seine Wohn- und Büroräume, Fahrzeuge, Kommunikationsmittel, ihm gehörende Dokumente und Gepäckstücke und seine Korrespondenz unverletzlich, sieht das Gesetz vor.

Die Immunität des Ex-Präsidenten kann nur vom Föderationsrat nur auf der Grundlage einer von der Duma erhobenen Anklage wegen Hochverrats oder eines anderen schweren Verbrechens entzogen werden.

Nur durch das Oberste Gericht Russlands kann wegen krimineller Elementen in den Handlungen des Ex-Präsidenten und durch die Zustimmung des russischen Verfassungsgerichts unter Einhaltung festgelegter Regeln eine Anklage bestätigt werden.

Der Beschluss des Föderationsrates über die Aufhebung der Immunität des ehemaligen Präsidenten Russlands muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Erhebung der Anklage durch die Staatsduma gefasst werden. Erfolgt die Entscheidung des Föderationsrates nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Anklage als zurückgewiesen.

[hmw/russland.NEWS]

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