Der Europarat in Straßburg hat der Russischen Föderation eine viertägige Frist zum 15. Juni gesetzt, innerhalb derer das Land einen Zahlungsplan mit den Begünstigten des sogenannten Jukos-Urteils vereinbaren muss. Im Juli 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Russland den Aktionären der inzwischen bankrotten Ölgesellschaft Jukos in Höhe von 1,86 Mrd Euro schadenersatzpflichtig ist.
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