“Jukos-Zahlungsplan bis 15. Juni fällig”

Der Europarat in Straßburg hat der Russischen Föderation eine viertägige Frist zum 15. Juni gesetzt, innerhalb derer das Land einen Zahlungsplan mit den Begünstigten des sogenannten Jukos-Urteils vereinbaren muss. Im Juli 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Russland den Aktionären der inzwischen bankrotten Ölgesellschaft Jukos in Höhe von 1,86 Mrd Euro schadenersatzpflichtig ist.

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