Die nationalistische Partei „Rodina“ will die liberale Partei Jabloko gerichtlich von der russischen Parlamentswahl ausschließen lassen. Die Klage verbindet formale Vorwürfe mit dem Verdacht illegaler Wahlkampffinanzierung und dem schwerwiegenden Vorwurf des Extremismus. Bereits am Montag soll das Oberste Gericht darüber verhandeln.
Beim Obersten Gericht Russlands ist eine Klage auf Aufhebung der Registrierung der landesweiten Kandidatenliste von Jabloko eingegangen. Eingereicht wurde sie von der nationalistischen Partei „Rodina“, wie deren Vorsitzender und Duma-Abgeordneter Alexej Schurawljow am Freitag bestätigte. Die Verhandlung ist für den 10. August angesetzt. Das Gericht muss die Klage innerhalb von fünf Tagen prüfen.
Jabloko war erst am 29. Juli von der Zentralen Wahlkommission zur Teilnahme an der Duma-Wahl zugelassen worden. Die Partei tritt mit mehr als 400 Kandidaten und einem Programm für Frieden, einen Waffenstillstand und Verhandlungen mit der Ukraine an. Unter den elf zur Listenwahl zugelassenen Parteien ist sie damit die einzige, die öffentlich eine Beendigung der Kämpfe fordert. Gewählt wird vom 18. bis 20. September.
Vorwürfe reichen von Formfehlern bis Extremismus
Die Klage enthält ein ganzes Bündel unterschiedlicher Vorwürfe. Nach einem Bericht von Kommersant, der sich auf eine TASS vorliegende Kopie beruft, beanstandet „Rodina“ zunächst die Unterlagen zahlreicher Kandidaten. Die Erklärungen über das Fehlen ausländischer Bankkonten seien bei 218 von 269 Kandidaten bereits zwischen dem 20. und 26. Juni unterzeichnet worden – noch vor dem Jabloko-Parteitag am 27. und 28. Juni. Nur 39 Kandidaten hätten die Dokumente während des Parteitags und zwölf danach unterschrieben. „Rodina“ wertet dies als Verstoß gegen die Regeln für die Kandidatenaufstellung.
Ein weiterer Vorwurf betrifft die Finanzierung des Wahlkampfs. Beiträge zugunsten von Jabloko seien über die Konten sogenannter „ausländischer Agenten“ sowie über Instagram und YouTube verbreitet worden. „Rodina“ beziffert allein den geschätzten Wert unterstützender Veröffentlichungen von „Auslandsagenten“ auf mehr als 15 Millionen Rubel. Für Werbung auf ausländischen Plattformen habe Jabloko innerhalb von zwei Wochen angeblich weitere 55 Millionen Rubel ausgegeben, ohne diese Kosten über den offiziellen Wahlkampffonds abzurechnen.
Belege für die Berechnungen präsentierte Schurawljow zunächst nicht. Er erklärte lediglich, bei der in sozialen Netzwerken sichtbaren Kampagne müsse es sich um Werbung im Wert von „Millionen und Abermillionen“ handeln. Die außerhalb des Wahlkampffonds angefallenen Ausgaben überstiegen nach Darstellung der Kläger die gesetzlich entscheidende Schwelle von fünf Prozent des maximal zulässigen Fonds – umgerechnet 35 Millionen Rubel.
Hinzu kommen Vorwürfe wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bei der Verwendung von Liedern und Texten. Den politisch weitreichendsten Teil der Klage bildet jedoch die Behauptung, Jabloko betreibe extremistische Aktivitäten. Als Indiz führt „Rodina“ frühere Stellungnahmen der Partei zugunsten der in Russland als extremistisch verbotenen LGBT-Bewegung an.
Auch die Forderung nach einem Waffenstillstand wird in der Klage als extremistisch ausgelegt. Ein sofortiges Ende der Kämpfe komme einer „Kapitulation“ gleich, argumentiert Schurawljow, weil dadurch von Russland beanspruchte ukrainische Gebiete „beim Feind“ verblieben. Jablokos Friedensprogramm wird damit nicht nur als politische Gegenposition, sondern als Angriff auf die territoriale Integrität Russlands dargestellt.
Unterstützung aus dem Exil wird zum Risiko
Die Auseinandersetzung verschärfte sich, nachdem Julia Nawalnaja dazu aufgerufen hatte, bei der Listenwahl für Jabloko zu stimmen. Sie bezeichnete dies als einzige sichere Möglichkeit, innerhalb Russlands eine Antikriegsposition zum Ausdruck zu bringen. In den Direktwahlkreisen empfahl sie eine Neuauflage des „klugen Wählens“ gegen die Kandidaten von „Einiges Russland“. Auch der im Exil lebende Oppositionelle Wladimir Kara-Mursa unterstützte Jabloko.
Die Parteiführung distanzierte sich demonstrativ von dieser Unterstützung. Jabloko-Chef Nikolaj Rybakow betonte, seine Partei erhalte kein Geld aus dem Ausland und unterhalte keine Beziehungen zu in Russland verbotenen Organisationen. Äußerungen und Aktivitäten aus dem Ausland seien kein Bestandteil des eigenen Wahlkampfs. Gerade öffentliche Wahlempfehlungen aus dem Exil könnten unter den geltenden Bedingungen dazu führen, dass Jabloko von der Wahl ausgeschlossen werde, warnte Rybakow. The Bell sieht darin den unmittelbaren politischen Hintergrund der Klage.
Seit der Registrierung und der anschließenden Auslosung der Listenplätze steht Jabloko an zweiter Stelle auf dem Stimmzettel – direkt hinter „Einiges Russland“. Danach nahmen die Angriffe konkurrierender Parteien deutlich zu. Der Vorsitzende von „Gerechtes Russland“, Sergej Mironow, bezeichnete Jabloko als „Partei der Verräter“ und forderte eine Überprüfung durch Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft. Auch Kommunistenchef Gennadi Sjuganow und LDPR-Vorsitzender Leonid Sluzki griffen die Friedensposition der Partei an. Sluzki verlangte sogar, Jabloko zu einer „unerwünschten Organisation“ zu erklären.
Rybakow sieht in der Klage einen Versuch, die einzige Friedensstimme aus dem Wahlkampf zu entfernen. Jabloko kündigte seinerseits eine Klage gegen Schurawljow wegen Verleumdung und Schädigung des geschäftlichen Rufs der Partei an.
Niederlage in St. Petersburg
Parallel zum Verfahren vor dem Obersten Gericht musste Jabloko am Freitag bereits eine juristische Niederlage hinnehmen. Ein Gericht in St. Petersburg bestätigte den Ausschluss der Parteiliste von der dortigen Regionalwahl. Anlass war eine fehlerhafte Vollmacht des Finanzbeauftragten, der den ersten Finanzbericht unterschrieben hatte. Jabloko bezeichnet die Panne als technischen Fehler eines Notars und wirft der Wahlkommission vor, die Partei erst nach Ablauf der Korrekturfrist informiert zu haben. Gegen das Urteil soll Berufung eingelegt werden. Kommersant zufolge hatte zuvor schon die Zentrale Wahlkommission den Ausschluss für rechtmäßig erklärt.
Der Wahlrechtsexperte Garegin Mitin sieht bislang keine eindeutigen Gründe für die Aufhebung der landesweiten Registrierung. Ein entsprechendes Urteil könne jedoch aus „politisch-rechtlichen Zweckmäßigkeitserwägungen“ ergehen. Der Extremismusvorwurf sei als Begründung problematisch, weil er konsequenterweise nicht nur die Kandidatenliste, sondern die Existenz der gesamten Partei infrage stellen würde.
Auch politisch wäre der Ausschluss nicht ohne Risiko. Beobachter rechnen damit, dass ein großer Teil der potenziellen Jabloko-Wähler dann zu Hause bleiben würde. Die Partei könnte sich zugleich als Kraft darstellen, die bei der Wahl nicht verloren habe, sondern gar nicht erst antreten durfte. Für die russische Führung wäre ein schwaches Ergebnis Jablokos möglicherweise nützlicher als dessen Ausschluss: Es ließe sich als Beleg dafür präsentieren, dass die Forderung nach einem Ende des Krieges in Russland kaum Unterstützung finde.

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