Gesetzentwurf „tatsächliche Ehebeziehung“ eingereicht

In die Duma wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der den Begriff der „tatsächlichen Ehebeziehungen“ in den Familienkodex Russlands einbringen soll. Demnach sollen nicht registrierten Beziehungen [nicht verheiratet] zwischen Männern und Frauen nach fünfjährigem Zusammenleben der offiziellen Ehe gleichgesetzt werden.

„Die sogenannten tatsächlichen Ehebeziehungen sind eine feste Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, jedoch nicht durch Heirat registriert sind. Die Voraussetzung zur Anerkennung als tatsächliche Ehe ist: fünf Jahre Zusammenleben oder zwei Jahre Zusammenleben und ein oder mehrere gemeinsame Kinder.

Wenn oben genannten Umstände zutreffen, bekommt das Zusammenleben von Mann und Frau den Status einer tatsächlichen Ehebeziehung, d.h. sie haben die Rechte und Pflichten von Ehegatten, wie sie in der Familien- und Zivilgesetzgebung des Staates vorgesehen sind.

„Nach Angaben des Arbeitsministeriums ist 2016 das Jahr mit der geringsten Zahl geschlossener Ehen gewesen. So wie in den meisten fremden Ländern betrachten unsere Landsleute den Stempel im Pass [Heirat] nicht als Voraussetzung zur Bildung einer vollwertigen Familie. Neuere Umfragen haben gezeigt, dass Russen nicht einmal den Begriff der nicht registrierten Ehe und der offiziellen Ehe unterscheiden, aber vom Standpunkt des Gesetzes wird das sogenannte Zusammenleben bisher nicht anerkannt und hat keine rechtlichen Konsequenzen und bringt die Mitglieder einer solchen Gemeinschaft in eine sehr verletzliche Position“, erklärt der Autor des Gesetzentwurfs, Senator Anton Beljakow.

[hmw/russland.NEWS]

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