Die Bundesregierung hat die Schließung des Russischen Hauses verkündet. Tatsächlich hat sie jedoch das bilaterale Abkommen über die Tätigkeit der Kulturzentren gekündigt – und zwar erst zum 7. Juni 2027. Bis dahin besitzt das Haus grundsätzlich weiterhin eine vertragliche Arbeitsgrundlage.
Hinzu kommt: Die Immobilie gehört der Russischen Föderation, während der Grund und Boden Deutschland gehört. Ein weiteres Abkommen überlässt Russland die Nutzung für 99 Jahre. Selbst das Ende des Kulturabkommens bedeutet daher weder Enteignung noch Räumung.
Die Bundesregierung versucht, den Betrieb schon vorher auszudünnen, indem sie die aus Russland entsandten Mitarbeiter zur Ausreise auffordert. Nach Informationen der Moscow Times besitzen jedoch zahlreiche Beschäftigte deutsche oder andere europäische Pässe. Das Haus könnte deshalb zumindest eingeschränkt weiterarbeiten.
Der möglicherweise stärkere Hebel liegt ohnehin im Sanktionsrecht: Betreiber ist die seit 2022 von der EU sanktionierte russische Agentur Rossotrudnitschestwo. Ein Münchner Verwaltungsgericht entschied 2025, dass die Sanktionen auch für das Russische Haus gelten. Danach dürfte es nur noch Ausgaben zum Erhalt seiner Substanz tätigen; sein deutsches Bankkonto ist eingefroren und Überweisungen benötigen eine Genehmigung der Bundesbank. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Auch die Buchhandlung im Erdgeschoss passt nicht sauber in das Bild einer geschlossenen Kreml-Filiale. Sie gehört zu einer lettischen Kette und verkauft neben fragwürdigen Militärsouvenirs auch Bücher von Alexej Nawalny und anderen in Russland verbotenen Autoren.
Damit entsteht eine eigentümliche Asymmetrie: Deutschland kündigt ein Abkommen mit neun Monaten Vorlauf; Russland antwortet mit der kurzfristigen Schließung der Goethe-Institute und des deutschen Generalkonsulats in St. Petersburg. Die deutsche „Schließung“ ist vorerst vor allem eine politische Ankündigung – die russische Vergeltung bereits vollzogene Wirklichkeit.
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