Gericht verweigert Haftbefehl für den der Spionage beschuldigten österreichischen Oberst i.R.

Gericht verweigert Haftbefehl für den der Spionage beschuldigten österreichischen Oberst i.R.

Das Landgericht Salzburg hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhaftung eines für Russland spioniert habenden österreichischen Obersten abgelehnt, teilte die österreichische Kronen Zeitung am Dienstag mit.

„Seitens des Gerichts wurde die Bitte der Staatsanwaltschaft nach Festnahme des Verdächtigen vor Beginn des Prozesses nicht erfüllt“, schreibt die Zeitung und erklärt weiter, dass die Staatsanwaltschaft am Vortag einen Antrag gestellt hatte, in dem betont wurde, dass der österreichische Oberst wahrscheinlich gegen die Paragraphen 252 und 256 des österreichischen Strafgesetzbuches verstoßen habe: Es gehe um Staatsgeheimnisse und Geheimdienstaktivitäten zugunsten eines ausländischen Staates.

In den österreichischen Medien wurde verbreitet, dass ein ehemaliger Offizier, der jetzt ein Rentner sei, während seiner Zeit in der österreichischen Armee etwa 20 Jahre lang zugunsten Russlands spioniert habe.

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurtz stellte fest, dass „Spionage inakzeptabel ist und verurteilt werden sollte“, und sagte, dass er mit seinen europäischen Partnern weitere Schritte bezüglich Russland diskutieren werde.

Das Außenministerium Russlands protestierte gegen die Äußerungen der österreichischen Behörden wegen des Verdachts der Spionage des ehemaligen Obersten der österreichischen Armee zugunsten Russlands und warnte davor, dass diese Äußerungen die russisch-österreichischen Beziehungen verschlimmern würden.

[hmw/russland.NEWS]

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