Gericht hat türkischen Großbetrieb in Kaliningrad zeitweilig geschlossen

Ein Kaliningrader Gericht hat, für vorläufig zwei Monate, die Produktion in der türkischen Firma „Gersan-R“ in Kaliningrad verboten.

Die türkische Firma „Gersan-R“ ist Resident der Sonderwirtschaftszone Kaliningrad. Sie beschäftigt sich mit der Produktion von Elektrotechnik.

Vorgeworfen wird dem Unternehmen eine Verletzung des Gesetzes über „Produktionsabfälle und deren Verwertung“ sowie des Umweltschutzgesetzes. In der Firma fehlt ein speziell eingerichteter Raum für die Lagerung von Quecksilberlampen. Weiterhin fehlt ein Nachweis von Abfällen der Gefahrenklasse I-IV. Der verantwortliche Mitarbeiter, der mit diesen Materialien täglichen Umgang hat, verfügt nicht über die dazu erforderliche Qualifizierung.

Eine weitere Überprüfung durch den Brandschutz hat eine Vielzahl von Verletzungen der Bestimmungen innerhalb der Produktions- und Verwaltungsräume ergeben.

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