Gericht enteignete Besitzer eines altdeutschen Gutshofes

In Roschino brach vor rund einem Jahr ein altdeutscher Gutshof teilweise zusammen. Der Besitzer hatte sich um das Gebäude nicht gekümmert und so kam es zum teilweise Zusammenbruch des Gebäudes. Nun hat das Kreisgericht Selenograd das Gebäude enteignet.

Der Gutshof stammte aus dem Jahre 1854 und befindet sich in der Siedlung Roschino. Es handelt sich um ein Gebäude, welches durch die Kaliningrader Regierung den Status „Kulturerbe“ erhalten hat. Das Gebäude befand sich viele Jahre im Privatbesitz, der Besitzer kümmerte sich jedoch nicht um das Grundstück und unternahm auch keine Anstrengungen zur Sicherung des Gebäudes.

Die örtliche Verwaltung versuchte mit dem Besitzer die Probleme des Erhalts des Gebäudes zu klären, aber weder mündliche noch schriftliche Kontakte brachten irgendein Ergebnis. Der Besitzer vertrat den Standpunkt, dass der russische Staat für die Erhaltung seines Privatbesitzes verantwortlich ist, da auch der russische Staat dem Gebäude den Status „Kulturerbe“ verliehen hat.

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