Generalstaatsanwaltschaft prüft Gesetzlichkeit der Souveränität des Baltikums

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat begonnen die Rechtmäßigkeit der Anerkennung der Unabhängigkeit der baltischen Republiken durch den Staatsrat der UdSSR zu prüfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft reagiert damit auf eine entsprechende Anfrage eines Abgeordneten der russischen Staatsduma. Rechtlich gesehen, ist die Entscheidung zur Unabhängigkeit der baltischen Staaten hinfällig, da diese Entscheidung verfassungswidrig durch eine nichtzuständige Instanz verkündet wurde.

Vermutlich werden die Untersuchungen der russischen Generalstaatsanwaltschaft ein ähnliches Resultat bringen, wie die Untersuchungen zur Übergabe der Krim im Jahre 1954 an die Ukraine. In beiden Fällen wurde die Entscheidung durch Organe gefällt, die hierfür keine Entscheidungsbefugnis hatten.

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