Der Kampf gegen mögliche Erscheinungsformen der Korruption setzt sich in Kaliningrad fort. So hat nun die Kaliningrader Gebietsduma in erster Lesung ein Gesetz behandelt, welches es verbietet, dass Abgeordnete Konten im Ausland unterhalten.
Am 6. Februar wurde dieser regionale Gesetzentwurf im Kaliningrader Parlament behandelt und passierte in erster Lesung mit sieben Gegenstimmen die Tagesordnung. Dieses Gesetz verbietet, wenn es in Kraft tritt, den Abgeordneten und deren Familienmitgliedern, Konten im Ausland zu unterhalten. Der Gesetzentwurf provozierte sehr emotionale Diskussionen unter den Abgeordneten. Die Mehrzahl der Gegenstimmen stammten aus den Reihen der Partei „Bürgerplattform“ und „Patrioten Russlands“. Einzelne Abgeordnete brachten konkrete, sie persönlich betreffende Familiensituationen vor, die beweisen sollten, dass dieses Gesetz in der jetzt vorliegenden Form nicht durchdacht und mit vielen Mängeln behaftet ist. Ein Abgeordneter war sogar der Meinung, dass mit diesem Gesetz verfassungsmäßige Rechte der Gleichheit aller Bürger verletzt werden.
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