Für Privateinfuhr von Fleisch nach Russland gelten russische Gesetze

Die russische Verbraucherschutzorganisation weist auf die in Russland seit langem existierende Gesetzgebung zur Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittstaaten hin.

Im Kaliningrader Gebiet wurden durch Spezialisten des russischen Verbraucherschutzministeriums vier Fälle illegaler Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Litauen durch Privatpersonen festgestellt. Die Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittstaaten regelt ein, seit vielen Jahren bereits gültiges Gesetz.

An den Grenzübergängen wurden die Kontrollen im Zusammenhang mit dem Importverbot von Fleischerzeugnissen auf das Gebiet der Russischen Föderation verstärkt. Dies steht im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Fällen Afrikanischer Schweinepest in Litauen.

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