Föderationsrat bestätigt die Rechtskraft der Abdankung von Zar Nikolai II

Im russischen Föderationsrat informierte man über die Rechtskraft der Abdankung des russischen Imperators Zar Nikolai II von Gott Gesalbten.

Im russischen Föderationsrat bestätigte man die Rechtskraft der Abdankung des Imperators Nikolai II. Mit dieser Feststellung kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungsfragen des Sicherheitsrates Konstantin Dobrynin eine Erklärung der Staatsanwältin der Krim Natalja Poklonska, die die Auffassung vertrag, dass die Abdankung des russischen Imperators keine Rechtskraft habe.

„Das Original der Abdankungsurkunde von Nikolai dem II. lagert im Staatsarchiv in Moskau. Der Alleinherrscher war zum damaligen Zeitpunkt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und war in der Lage, seine Abdankung in der Form zu verfassen, wie es dem von Gott Gesalbten und der Feder möglich war. Auch wenn er dies mit einem Nagel auf eine Metallplatte geritzt hätte. Und dies hat absolute Rechtskraft“, – so der stellvertretende Leiter des Verfassungsausschusses.

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