Deutsche Touristen vor der Auferstehungskirche in St. Petersburg oder dem Moskauer Kreml wird man im Sommer 2014 seltener sehen als in den vergangenen Jahren. Gleichfalls werden nur wenige Russen durch die Sehenswürdigkeiten und Boutiquen deutscher Städte schlendern. Grund für den Rückgang des deutsch-russischen Tourismus auf beiden Seiten scheint die aktuelle Lage in der Ukraine – speziell im Osten – zu sein.
Besucherzahlen in russischen Metropolen geht zurück
Wildnis, die Transsibirische Eisenbahn, der Kreml: In 2013 verbuchten russische Großstädte wie Moskau oder Kasan 2,7 Millionen Besucher, darunter ein Großteil deutscher Touristen. Deutsche stellten bislang die zweitgrößte Besuchergruppe in Russland, hinter chinesischen Reisenden. Doch nun verbuchen die Reisebüros für die Urlaubshochsaison Juli bis August ein Rückgang der Buchungen von fast 23 %. Grund für die Stornierungen seien vor allem moralische Bedenken der Deutschen, in Bezug auf die Ukraine sowie das Verhalten Russlands in dieser Hinsicht. Der Abschuss einer ukrainischen Militärmaschine durch prorussische Separatisten in Lugansk verstärkt die Meinung vieler Westeuropäer und US-Amerikaner, die russischen Reiseziele vorerst zu meiden.
Doch nicht nur russische Reiseveranstalter beschweren sich über einen Buchungsrückgang, auch Deutschland wird künftig weniger russische Touristen sehen. Zwar hatte man sich für das Jahr 2014 auf einen Boom russischer Touristen eingestellt. Doch führten Kreditkarten-Sperrungen von russischen Bürgern sowie die allgemeine, ablehnende Stimmung in Europa dazu, dass sich Russen in Deutschland nicht unbedingt wohl fühlten.
Was bedeutet die Ostukraine-Krise für Flugreisende?
Vor wenigen Wochen sprach die Europäische Agentur für Flugsicherheit (www.easa.europa.eu) eine Sicherheitswarnung für Airlines aus, die von Westeuropa nach Russland über die Krim flogen. Zahlreiche Flüge – unter anderem nach Asien – wurden umgeleitet. Angesichts der andauernden Krise müssen Flugreisende nach wie vor mit Verspätungen oder auch Ausfällen rechnen. Liegt eine derartige Sicherheitswarnung vor oder werden Flüge von und nach Russland aus anderen Gründe annulliert, können sich Flugreisende grundsätzlich auf die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 berufen(mehr zum Thema Fluggastrechte auf flightright.de). Demnach müssen Airlines auch dann Unterstützung leisten, wenn die Verspätung oder Annullierung nicht selbst verschuldet war. Bei nicht verschuldeten Verspätungen oder Annullierungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet folgende Leistungen zu erbringen:
- Mahlzeiten und Getränke
- kostenlose Telefonate oder andere Kommunikationsmittel
- Übernahme der Kosten für Unterkunft, Transfer und Rückflug
- Erstattung des Flugtickets
Eine Entschädigung (Schadensersatz) durch die Airline erfolgt ausschließlich dann, wenn die Umstände durch diese verschuldet waren – z.B. bei Flugzeug-Defekten! Unabhängig davon ist der Fluggast dazu verpflichtet zum vorgesehenen Abflugzeitpunkt am Flughafen zu erscheinen – selbst wenn eine Verspätung bereits im Vorfeld abzusehen ist.
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