2014 im Jahr der Krim-Krise und der damit verbundenen, anhaltenden Unsicherheit über die deutsch-russischen Beziehungen werden gerade die Exporte nach Russland sorgenvoll beobachtet.
Welche Folgen die Krim-Krise genau haben wird, ist noch nicht abzuschätzen, jedoch warnte kürzlich schon der BGA vor einer Eskalation, die weitreichende Folgen für deutsche Russland-Exporte haben könnte. Dabei ist Deutschland ein wichtiger Wirtschaftspartner Russlands, denn es trägt insgesamt 9,5 % zum gesamten russischen Importvolumen bei. Zusätzlich zu der politischen Unsicherheit ist der Export nach Russland noch anderen Widrigkeiten unterworfen, die es zu lösen gilt.
Zertifizierungspflicht
Zunächst ist dabei die Zertifizierungspflicht der Zollunion Russland, Weißrussland und Kasachstan zu nennen. Bei der Zertifizierung geht es um das GOST-R Zertifikat, das den Qualitätsstandard der importierten Waren gemäß russischer Vorgaben erhalten soll. Unter die Zertifizierungspflicht fallen aber nicht alle Waren, sondern hauptsächlich Produkte der Parfümerie und Kosmetik, Verpackungen, Textilien, Lebensmittel, Maschinen, Transportmittel und Produkte der chemischen Industrie. Die Zertifizierung fällt von Produkt zu Produkt unterschiedlich aus und erfordert unterschiedliche Anträge und Zertifizierungsmethoden. Diese können bestimmten Anforderungen bei besonderen Produkten unterliegen, beispielsweise können Brandschutzzertifikate oder Hygienenachweise verlangt werden. Ein Zertifikat kann im Falle einer Einzellieferung für ein Jahr beziehungsweise bei Serienlieferungen für maximal fünf Jahre ausgestellt werden. Das komplizierte Prozedere der Zertifizierung kann vereinfacht werden, wenn auf den Russland-Export spezialisierte Unternehmen wie die Internationale Spedition MTA, erreichbar unter http://mta-germany.de, eingeschaltet werden.
Exportdokumente in russischer Sprache
Ein weiteres Problem, das sich beim Export nach Russland eröffnen kann, ist die Sprachbarriere. Da alle Exportdokumente in russischer Sprache vorzulegen sind, sollten die Papiere mit dem russischen Handelspartner durchgegangen werden. Hierbei ist besonders auch auf die unterschiedlichen Angaben der Zolltarifnummer im Frachtbrief zu achten. Im Gegensatz zur deutschen Tarifnummer hat die russische zwei Stellen mehr, was weitere Missverständnisse verursachen kann.
Zollabwicklung
Auch die Zollabwicklung gestaltet sich bei Exporten nach Russland schwierig. Da die Verzollung nur über ein russisches Unternehmen abgewickelt werden kann, läuft diese entweder über eine russische Tochtergesellschaft des Unternehmens oder aber über den russischen Handelspartner. Die entsprechenden Dokumente sollten deshalb mit dem russischen Handelspartner vorbereitet werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, ein Speditionsunternehmen zu beauftragen, das Erfahrung im Russland-Export hat oder auf diesen Bereich spezialisiert ist, sodass dieses die Zollabwicklung übernehmen kann.
Hohe Zusatzkosten
Aufgrund der genannten Probleme können hohe Zusatzkosten auf den Exporteur zukommen. Falls die nötigen Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird die Ware nicht weiter abgefertigt. Da aber sowohl für die Zwischenlagerung als auch für die Ein-und Ausfahrt ins Zolllager hohe Gebühren anfallen, gilt es den Stillstand der Waren zu vermeiden. Hohe Kosten können ebenfalls entstehen, wenn Begleitschutz für die Waren eingeschaltet werden muss. Dieser ist ab einem Warenwert von 60.000 Euro Pflicht, wobei darauf geachtet werden sollte, dass der bei Nichtbeachtung ein privater Zollschutz genutzt wird, der bis zu 3.000 Euro kosten kann.
Die genannten Schwierigkeiten sollten seit dem WTO-Beitritt Russlands 2012 angegangen werden, jedoch ist ein Entgegenkommen Russlands seit der Krim-Krise fragwürdig. Empfehlenswert ist es deshalb, Zeit und Geld zu sparen, indem ein Speditionsunternehmen eingeschaltet wird, das sich auf den Russland-Export spezialisiert hat.
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