EU will Vermögen beschlagnahmen und an die Ukraine aushändigen

EU will Vermögen beschlagnahmen und an die Ukraine aushändigen

Die Europäische Union (EU) sollte versuchen, das Vermögen derjenigen zu beschlagnahmen, die versuchen, die antirussischen Sanktionen zu umgehen, und es der Ukraine übergeben. Der EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, Didier Reynders, erklärte, dass eine entsprechende Richtlinie bereits in Vorbereitung sei.

Die Irish Times berichtet, dass die größten Staaten, die Vermögenswerte einfrieren, Belgien (3,5 Mrd. €), Luxemburg (fast 2,5 Mrd. €), Italien (2,3 Mrd. €), Deutschland (2,2 Mrd. €), Österreich und Irland (jeweils 1,8 Mrd. €), Frankreich (1,3 Mrd. €) und Spanien (über 1 Mrd. €) sind. Ungarn hat Vermögenswerte in Höhe von 3.000 € eingefroren.

Nach Angaben der Irish Times gehören die Vermögenswerte 1.239 Personen und 116 Unternehmen, die wegen ihrer Verbindungen zum russischen Einmarsch in der Ukraine auf der EU-Sanktionsliste stehen.

Die Europäische Kommission (EK) hofft, in den nächsten Tagen eine Richtlinie auf den Weg zu bringen, die „nicht nur das Einfrieren von Vermögenswerten, sondern auch die Beschlagnahme von Vermögenswerten“ ermöglichen würde, sagte Reynders. Die Kommission ist bereit, die Gesetzgebung voranzutreiben und „so schnell wie möglich mit der Umsetzung zu beginnen“, so der EU-Kommissar, was eine Sache von Monaten sein könnte.

„Wenn es möglich ist, das Geld zu beschlagnahmen, wird es auch möglich sein, es dem ukrainischen Volk zurückzugeben. Und genau das versuchen wir zu tun“, sagte Reynders.

Die EU prüft auch, ob die eingefrorenen Reserven der russischen Zentralbank, von denen etwa 30 Milliarden Euro in Europa gehalten werden, als „Garantie für die Ausübung von Druck auf Russland“ verwendet werden könnten, um das Land dazu zu bewegen, sich im Rahmen möglicher Verhandlungen am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat die mögliche Beschlagnahmung von Vermögenswerten bereits angekündigt und dies als ein Ziel der EU bezeichnet. Dies erfordert jedoch eine Rechtsgrundlage, eine Entscheidung im Rahmen des EU-Vertrags.

[hmw/russland.NEWS]

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