EU-Sanktionen: Zwei Ausnahmen für drei Jahre

Alischer Usmanow und Michail Fridman werden von der EU-Sanktionsliste gestrichen. Im Gegenzug verlängert die Europäische Union die Beschränkungen gegen die übrigen gelisteten Personen und Organisationen bis September 2029. Der Kompromiss verschafft der Sanktionspolitik mehr Beständigkeit – und wirft Fragen nach dem Preis dafür auf.

Zwei prominente Milliardäre kommen von der Liste, mehr als 3.000 Personen und Organisationen bleiben darauf: Die Europäische Union hat ihren Streit um die Verlängerung persönlicher Russland-Sanktionen mit einem politisch umkämpften Kompromiss beendet. Nach übereinstimmenden Medienberichten werden der USM-Gründer Alischer Usmanow und der Mitgründer der Alfa-Gruppe, Michail Fridman, von den Beschränkungen ausgenommen. Dafür wird das betreffende Sanktionsregime um drei Jahre verlängert.

Der EU-Rat bestätigte am Abend des 22. September die Verlängerung bis zum 22. September 2029. Seine Mitteilung nennt die gestrichenen Personen nicht namentlich: Insgesamt werden die Listungen von drei Personen und einer Organisation nicht erneuert; zusätzlich werden drei Verstorbene von der Liste entfernt. Reuters berichtet, dass die zuvor erzielte Einigung auch das förmliche schriftliche Verfahren durchlaufen hat.

Die Entscheidung betrifft das Sanktionsregime wegen der Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. Dazu gehören Vermögenssperren, Einreisebeschränkungen und das Verbot, Gelisteten Geld oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Eine pauschale Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland ist damit nicht verbunden.

Bislang musste die betreffende Liste regelmäßig nach sechs Monaten verlängert werden. Diesmal geriet das Verfahren so ins Stocken, dass die Mitgliedstaaten zunächst nur eine Verlängerung um eine Woche bis zum 22. September vereinbarten. Die Slowakei drängte auf Ausnahmen für die Unternehmer; Frankreich setzte sich für Usmanow ein, Luxemburg für Fridman. Lettland hielt zuletzt dagegen, ermöglichte den Kompromiss schließlich aber durch Enthaltung.

Die berichteten Motive der Fürsprecher reichen weit über die Frage hinaus, welche Rolle die beiden Unternehmer in Russland spielen. Frankreich berief sich auf nationale Sicherheitsinteressen. Nach Recherchen, die Meduza aufgreift, steht die französische Initiative im Zusammenhang mit Bemühungen um die Freilassung französischer Staatsbürger aus aserbaidschanischer Haft. Dabei wird unter anderem der Unternehmer Martin Ryan genannt. Reuters berichtet unter Berufung auf europäische Diplomaten von Druck aus Baku; Aserbaidschan weist diese Darstellung zurück. Ein öffentlich dokumentiertes Austauschabkommen liegt den Berichten nicht zugrunde.

Bei Luxemburg geht es um einen milliardenschweren Rechtsstreit. Fridman verlangt rund 16 Milliarden US-Dollar Entschädigung wegen eingefrorener Vermögenswerte. The Bell berichtete bereits am Vortag unter Berufung auf Diplomaten, Luxemburg habe eine Schwächung seiner Position befürchtet, falls Usmanow von der Liste gestrichen würde, Fridman jedoch darauf bliebe. Die behaupteten Schäden und die Berechtigung der Forderung sind damit nicht gerichtlich festgestellt.

Der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha verurteilte die Streichungen scharf und forderte nationale Beschränkungen gegen beide Unternehmer. Lettland kündigte eigene Sanktionen an. Damit bleibt auch nach dem europäischen Kompromiss sichtbar, wie wenig Einigkeit über die Ausnahmen besteht.

Für die Befürworter liegt der Gewinn in der längeren Laufzeit: Drei Jahre statt sechs Monate bedeuten weniger Gelegenheiten, die reguläre Verlängerung mit neuen Sonderforderungen zu verknüpfen. Die übrigen Listungen werden dadurch allerdings nicht jeder späteren Änderung oder gerichtlichen Überprüfung entzogen.

Politisch bleibt ein Spannungsverhältnis. Die EU stabilisiert den größeren Teil ihrer Sanktionen durch einen Handel über einzelne Namen. Aus den öffentlich berichteten Verhandlungen ergibt sich keine gemeinsame neue Bewertung, wonach die ursprünglichen Vorwürfe gegen beide Unternehmer ausgeräumt wären. Ebenso wenig ist die Streichung ein gerichtlicher Freispruch: Die Aufnahme in eine Sanktionsliste ist keine strafrechtliche Verurteilung.

Der Kompromiss kann die nächste Blockade bei einer Verlängerung hinauszögern. Zugleich zeigt er, dass genügend diplomatischer Druck Ausnahmen ermöglichen kann. Genau darin liegt seine politische Brisanz: Mehr Beständigkeit für die Liste wurde mit der Verhandelbarkeit zweier besonders prominenter Einträge erkauft.

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