EU erweitert Sanktionsliste wegen Lieferung der Gasturbinen auf die Krim

Die Presseabteilung des Europäischen Rates teilt mit:
Die EU hat 3 russische Staatsangehörige und 3 Unternehmen, die an der Weitergabe von Gasturbinen an die Krim beteiligt waren, in die Liste der Personen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen unterworfen sind, weil sie die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

Die EU hat die illegale Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkannt. Im Rahmen der Nichtanerkennungspolitik hat der Rat die Bereitstellung von Schlüsselausrüstungen für Infrastrukturprojekte auf der Krim und Sewastopols in wichtigen Sektoren, einschließlich Gasturbinen im Energiesektor, verboten. Die Einrichtung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und für Sewastopol unterstützt ihre Trennung von der Ukraine und untergräbt die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. Gasturbinen sind ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung neuer Kraftwerke.

Die 3 Personen wurden der Sanktionsliste wegen ihrer Verantwortung bei der Versorgung der Krim mit Gasturbinen aus Russland hinzugefügt. Die Turbinen wurden ursprünglich von Siemens für den Einsatz auf dem Gebiet der Russischen Föderation verkauft. Die nachträgliche Übertragung der Turbinen auf die Krim verstieß gegen vertragliche Bestimmungen über den ursprünglichen Verkauf von Siemens. Bei den Unternehmen, die auf die Sanktionsliste gesetzt wurden, handelt es sich um die Vertragspartei, die die Gasturbinen gekauft und für die Weitergabe verantwortlich ist, den derzeitigen Besitzer der Gasturbinen und um das Unternehmen, das sich auf Kontroll- und Kommunikationssysteme für Kraftwerke spezialisiert hat, u.a. in Sewastopol und Simferopol.

Diese Sanktionen bestehen aus dem Einfrieren von Vermögen und einem Reiseverbot, das nun für insgesamt 153 Personen und 40 Unternehmen gilt. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und wurden zuletzt im März 2017 bis zum 15. September 2017 verlängert.

Die Rechtsakte, einschließlich der Namen der Personen und der Begründungserklärungen, sind im Amtsblatt der EU vom 4. August 2017 abrufbar. Der Rat hat diese Rechtsakte im schriftlichen Verfahren erlassen.

[Original englisch, Übersetzung hmw/russland.News]

 

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