EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine soll revidiert werden

Der ungarischen Außenminister will das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine überprüfen lassen und aussetzen. Dies beabsichtigt er bei einem Treffen der EU-Außenminister am 16. Oktober in Luxemburg anzusprechen.

Hintergrund ist das neue ukrainische Gesetz „Über die Erziehung“, das am 5. September durch die Werchowna Rada in zweiter Lesung verabschiedet wurde und am 28. September in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt die Verwendung der ukrainischen Sprache im Schulunterricht. Die neue Version des Gesetzes sieht vor, dass Kinder, die am 1. September 2018 erstmals zur Schule gehen, ihre Muttersprache nur noch in der Grundschule verwenden und lernen dürfen – in den ersten vier Jahren. Ab der fünften Klasse müssen alle Fächer auf Ukrainisch unterrichtet werden.

Das Gesetz verstößt gegen Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 7 und 8 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, Artikel 5, 6, 13 und 14 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.

Die Ukraine ist ein Staat mit großen Minderheiten: Russen, Polen Ungarn, Rumänen, Bulgaren und Griechen. Sieben Länder haben die Neufassung des Gesetzes „Über die Bildung“ kritisiert. Heftige Reaktionen kamen aus Polen, Bulgarien und Griechenland. Der rumänische Präsident hat seinen für Oktober geplanten Besuch in der Ukraine abgesagt. Und der ungarische Außenminister erklärte, dass sein Land in der Europäischen Union jeden Schritt blockieren werde, der zu einer weiteren Integration der Ukraine in die EU führen könnte.

Die stellvertretende Leiterin der ukrainischen PACE-Delegation (Parlamentarische Versammlung des Europarates) und Mitglied des „Oppositionellen Blocks“ in der Werchowna Rada, Yuliya Levochkina, appellierte an den Leiter des PACE-Monitoring-Komitees, Cesar Florin Preda, das Gesetz „Über die Bildung“ zur Prüfung an die Venedig-Kommission weiterzuleiten. Sie betonte, dass das Gesetz gegen Verpflichtungen der Ukraine verstoße, die in internationalen Verträgen von universeller und regionaler Natur festgelegt seien.

Die Venedig Kommission gehört als unabhängiges Beratungsorgan zu den renommiertesten Einrichtungen für Gutachten und Beratungen in Verfassungsfragen in Europa. Sie steht ihren Mitgliedstaaten, anderen internationalen Regierungsorganisationen und den Organen des Europarats bei Fragen in den folgenden drei Bereichen zur Verfügung: Demokratische Einrichtungen und Grundrechte, Verfassungsrecht und Allgemeine Rechtsprechung, Wahlen, Abstimmungen und Politische Parteien.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates beschloss, am 12. Oktober eine dringende Debatte im Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes der Ukraine „Über die Bildung“ abzuhalten. Initiator der Anfrage für eine dringende Debatte war der Leiter der rumänischen Delegation, Titus Korletsyan. Der Antrag wurde von mehr als 20 Parlamentariern aus Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Moldawien, Italien, Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterstützt. Die Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird vom 9. bis 13. Oktober in Straßburg stattfinden.

Die russische Staatsduma hat eine Erklärung verabschiedet, in der die Verletzung der Rechte indigener Völker und nationaler Minderheiten, in ihrer Muttersprache in der Ukraine zu studieren, als unzulässig verurteilt wird.

[hmw/russland.NEWS]

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