Entstehung und Entwicklung des privaten Wohneigentums in Russland/Kaliningrad Teil II

Lösungen für das Problem der Abschaffung des Volkseigentums gab es nach dem Zusammenbruch des Sozialismus einige. Auf den ostelbischen Gebieten Deutschlands wurde die Treuhand geschaffen, die mit treuer Hand das Volkseigentum „für´n Appel und ´nen Ei“ unter´s (West)Volk brachte. In Russland, einer der Republiken der ehemaligen Sowjetunion, entschied man sich für die Privatisierung auf der Grundlage von Vorschlägen amerikanischer Berater.

TEIL II – DIE BEWIRTSCHAFTUNG UND VERWALTUNG DER PRIVATISIERTEN WOHNUNG

Die Privatisierung einer Wohnimmobilie war ein einfacher bürokratischer Vorgang. Es mussten Dokumente vorgelegt werden, der Apparat arbeitete und prüfte, Papier, Stempel und schon war der ehemalige Mieter Eigentümer. Damit löste der Staat erst einmal das Problem sich von Grundmitteln zu trennen, die eigentlich nur Kosten verursachten und keine Einnahmen brachten. Der Bürger war glücklich, weil er eine Wohnung geschenkt bekam und keiner dachte an die tausend Kleinigkeiten … Und eigentlich wollten die Russen diese vielen Kleinigkeiten auch gar nicht kennen, denn sie brachten Unruhe ins Leben und belasteten mit der Zeit immer mehr das Familienbudget. Der im Westen bekannte Spruch „Eigentum verpflichtet“ war in Russland unbekannt.

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