Eine Million – aber nicht jeder erhält sie

Die im vergangenen Jahr eingeleitete Bankendisziplinierung macht rasante Fortschritte. Wer von den Kleinanlegern nicht die richtigen Schlussfolgerungen aus den Ereignissen der letzten zwölf Monate gezogen hat, kann viel Geld verlieren. Aber bis zu einer Million kann der Kleinanleger jetzt aber auch erstattet bekommen.

Es geht um die nun schon monatlich obligatorischen Lizenzentzüge für russische Banken, die sich dafacto nicht mit dem Bankgeschäft beschäftigen. Für die sogenannten Kleinanleger sind diese Lizenzentzüge mit dem Risiko behaftet, dass sie entweder alle angelegten Gelder verlieren, wenn nämlich diese Bank nicht am staatlichen Einlagensicherungsfond teilnimmt. Dies sind ungefähr 15 Prozent aller russischen Banken. Oder die Bank ist Teilnehmer am Bankeinlagensicherungssystem – in diesem Fall erhält der Anleger eine Summe bis zu 700.000 Rubel (ca. 14.000 Euro) vom Staat erstattet. Um also keine Verluste zu machen, sollte jeder Anleger einer russischen Bank nicht mehr als eben diese 14.000 Euro anvertrauen.

Nun tritt ab 2. August eine Gesetzesergänzung in Kraft. Diese sieht vor, dass die Kleinanleger, die mehr als 700.000 Rubel angelegt haben, mit einer weiteren Entschädigung rechnen können, wenn es die Konkursmasse der Bank hergibt. Gesetzlich wird die Summe bis zu 300.000 Rubel (6,400 Euro) festgelegt, wobei die Summe sehr stark variieren kann, denn niemand kennt im voraus die zur Verfügung stehende Konkurssumme. So kann es also auch durchaus sein, dass ein Anleger zusätzlich aus der Konkursmasse eben nur 10 Euro bekommt.

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