Dreiteilige Rechtsfortschreibung im Zivilrecht, letztmals zum 01.11.2013

Die Modernisierung der Zivilgesetzgebung, die 2008 begann, wird nun sukzessive
fortgesetzt. Für den ausländischen Marktteilnehmer ergeben sich laut Gesetz 260-FS
insbesondere Verbesserungen hinsichtlich des Internationalen Privatrechts.
Es handelt sich um Verbesserungen mit Bezug auf Konzessionen, geistiges Eigentum und von
Lizenzverträgen. Bitte beachten Sie die neue Rechtslage bei Vertragsabschlüssen, die Sie
ohne juristischen Beistand eigenhändig vornehmen.
Auch wegen des beweglichen Vermögens und der Verfügungsmöglichkeiten darüber
innerhalb der Russischen Föderation ist nunmehr nach dem 01.03.2013 und dem 01.09.13
die dritte Stufe des Prozesses zum 01.11.2013 in Kraft getreten.
Alle Einzelnormen teile ich Ihnen mit Erläuterungen gerne in persönlichen Gesprächen mit.
Rechtsanwalt Natalia Bolshakova LL.M., Tel. +7 90958 21716, www.rechtsanwaltrussland.org,
mit eigener Kanzlei seit 1998″.

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