Die Allianz der Bedrohten

EU und USA verschärfen ihre Sanktionen gegen Russland und nehmen nach Einzelpersonen nun auch bedeutende russische Konzerne in den Blick. Washington hat Geschäfte etwa mit Rosneft und der Gazprombank eingeschränkt; Brüssel stellt in Aussicht, Firmen aus der EU ebenfalls an Geschäften mit bestimmten russischen Unternehmen zu hindern, und will bis Ende Juli eine entsprechende Liste erstellen. Deutsche Wirtschaftskreise protestieren; sie beklagen schon jetzt Verluste in Milliardenhöhe. Zudem warnen Experten, mit den Sanktionen gegen Russland könne der Westen sich ökonomisch ähnlich überheben wie einst die USA militärisch im Irak: Schon jetzt sei zu erkennen, dass sich weltweit selbst enge Verbündete vom Westen absetzten, weil seine Macht offenbar im Schwinden sei. Begründet werde dies weithin mit dem Konflikt um die Ukraine, konstatieren Beobachter: Den NATO-Staaten sei es nicht gelungen, die Kontrolle der mit ihnen verbündeten ukrainischen Regierung über die Krim durchzusetzen; das Bündnis mit ihnen gelte daher nicht mehr als zuverlässige Rückversicherung gegen eigene Gegner. Die von Experten konstatierte Absetzbewegung zeigt sich nicht nur in Asien, sondern auch in Lateinamerika. Mit ihr verbindet sich die soeben erfolgte Gründung einer als Konkurrenz zur US-dominierten Weltbank konzipierten Entwicklungsbank – unter anderem durch Russland und China.

Sanktionen gegen Russland

EU und USA verschärfen ihre Sanktionen gegen Russland. Washington schränkt Geschäfte mit bedeutenden russischen Unternehmen ein, darunter Rosneft – der größte Ölproduzent des Landes -, Novatek – der zweitgrößte Gasproduzent nach Gazprom – und die Gazprombank. Darüber hinaus hat es Geschäfte mit acht russischen Rüstungsfirmen untersagt. Die EU wird die Förderbank-Aktivitäten in Russland stoppen – dies gilt für die Europäische Investitionsbank wie auch für die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) – und zieht darüber hinaus in Betracht, russische Firmen mit Kontensperrungen und einem Geschäftsverbot zu belegen. Eine Liste der Unternehmen, die davon betroffen sein könnten, soll bis Ende des Monats aufgestellt werden. Die Maßnahme gilt als möglicher Schritt zu weiterreichenden Wirtschaftssanktionen.

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