Bernsteinhändler erreichen Zollerleichterung

Der Zoll hat die Ausfuhr von Bernstein und anderen Schmucksteinen aus dem Kaliningrader Gebiet in andere Teile Russlands erleichtert.

Die Neuerung gilt für Rohbernstein, Bernsteinschmuck und Edelmetalle. Bis jetzt hatten die Kaliningrader Bernsteinhändler den Status von Exporteuren. Für die Ausfuhr ihrer Waren nach Russland mussten sie beweisen, dass diese russischer Herkunft sind, ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer vorweisen und eine Reihe von Zollprozeduren für Exportgüter durchlaufen.

Von nun an genügt für die Ausfuhr von Bernstein ein gewöhnlicher Warenlieferschein und für die Ausfuhr von Edelsteinen eine Erlaubnis des Staatlichen Metallprüfungsamtes.

Die örtlichen Bernsteinunternehmer haben schon in den letzten fünf Jahren auf die Notwendigkeit einer Erleichterung der Zollprozedur hingewiesen, sagte der Industrieminister des Kaliningrader Gebiets Dimitrij Tschemakin der Zeitung „Argumenty i Fakty“. Heute ist diese für diesen Wirtschaftszweig sehr wichtige Entscheidung endlich gefallen.

[Königsberger Express]

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