[von Dr. Christian Wipperfürth] Ich empfehle Ihnen, zunächst die folgenden (in den letzten Tagen erschienenen) beiden Beiträge zu lesen, falls Sie sie noch nicht gesehen haben:
Die Ukraine, der Westen und Russland: Frühjahr und Sommer 2014
und
Die Ukraine, Russland und der Westen: Was wird geschehen, wenn Gewalt und Konfrontation anhalten?
Um aus der Spirale herauszufinden muss eine Grundvoraussetzung erfüllt sein: Es muss zumindest der Anschein vermieden werden, dass eine der Seiten uneingeschränkt den „Sieg“ davonträgt.
Eine Lösung muss folgende Eckpunkte umfassen:
Ein sofortiger Waffenstillstand in der Ostukraine.
Eine umgehende internationale Hilfe für die Menschen.
Die Ukraine erklärt sich bereit, den von der Schweiz vorgelegten Plan umzusetzen, das Land zu dezentralisieren und den Status der russischen Sprache beizubehalten.
Russland erklärt sich bereit, dass sich ukrainische Beamte auf der russischen Seite an der Kontrolle der Grenze beteiligen könnten, und zwar dort, wo auf der ukrainischen Seite die Separatisten die Kontrolle ausüben. Die Grenze sollte auch von OSZE-Beobachtern überwacht werden. Dies ist bereits am 2. Juli von den Außenministern Deutschlands, Frankreichs, Russlands und der Ukraine auf Initiative Steinmeiers vereinbart worden.
Eine Versöhnungskommission, die nach südafrikanischem Vorbild Verbrechen offen thematisiert, aber keine Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.
Russland wird einer wirtschaftlichen Kooperation zwischen der Ukraine und der EU keine Steine in den Weg legen.
Russland bietet der Ukraine eine Vereinbarung über langfristige Gaslieferungen zu international vergleichbaren Preisen an.
Kiew verpflichtet sich, einen NATO-Beitritt nur bei einer überwältigenden Zustimmung der Bevölkerung anzustreben. Die Hürde könnte beispielsweise bei 70% liegen. Dies macht die NATO-Mitgliedschaft sehr unwahrscheinlich, ohne sie formal auszuschließen.
Die NATO sichert zu, für einen Beitritt der Ukraine zwar offen zu bleiben, ihn aber nicht aktiv anzustreben.
Im Osten der Ukraine könnte eine Volksabstimmung durchgeführt werden, unter starker Präsenz von OSZE oder UN. Die territoriale Integrität der Ukraine stünde hierbei nicht zur Debatte, aber das Ausmaß der Selbstverwaltung der Region.
Die Entscheidung über den endgültigen Status der Krim wird auf ein zweites Referendum verschoben. Dies sollte nach einer Übergangsphase unter internationaler Aufsicht und nach internationalen Verfahrensstandards abgehalten werden. Für die Übergangsphase bliebe die Krim Teil Russlands.
Eine einvernehmliche Wiederholung der Abstimmung würde allen Parteien ermöglichen, die Probleme der Ukraine gemeinsam anzugehen, ohne ihre unterschiedlichen Positionen zur Rechtmäßigkeit des ersten Referendums aufgeben zu müssen. Während Russland die Angliederung der Halbinsel somit unter den Vorbehalt einer erneuten Zustimmung in einem international anerkannten Verfahren stellen müsste, würden Kiew und der Westen den gegenwärtigen Zustand für diese Übergangszeit akzeptieren und den Bewohnern der Krim ein Selbstbestimmungsrecht einräumen. Es sollte klargestellt werden, dass die Ausübung dieses Rechts aus dem historischen Sonderstatus der Krim herrührt. Somit würde ein Präzedenzfall mit Auswirkungen auf Gebietskörperschaften anderer ukrainischer Regionen verhindert.
Russland leistet der Ukraine Entschädigungszahlungen für den Verlust von Anlagen auf der Krim oder verrechnet diese mit nicht beglichenen Ansprüchen aus Gaslieferungen.
Diese Liste ist unvollständig und viele Fragen bleiben offen. Eines ist jedoch sicher: Eine anhaltende Konfrontation ist mit zu großen Risiken behaftet, um eine ernsthafte Alternative zu einem für alle Seiten gesichtswahrenden Kompromiss zu sein.
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