Aufführung des Films „Tod Stalins“ untersagt

Russische Zuschauer der älteren Generation können den britischen Film „Der Tod Stalins“ als „eine beleidigende Verspottung der sowjetischen Vergangenheit, der sowjetischen Armee und sogar der Opfer des Stalinismus“ empfinden, so der Kulturminister Russlands Wladimir Medinski in seiner Erklärung auf dem Dokument zur Berechtigung den Film „Der Tod Stalins“ in den Verleih zu geben, schreibt TASS, der das Dokument vorliegt.

„Viele Menschen der älteren Generation und nicht nur die, werden es als beleidigenden Spott der gesamten sowjetischen Vergangenheit, des Landes, das den Faschismus besiegt hat, der Sowjetarmee und des einfachen Volkes – und am unangenehmsten sogar der Opfer des Stalinismus,“ empfinden“ erklärte Medinski.

Der Minister betonte, dass es in Russland keine Zensur gibt und die Bürger keine Angst vor „kritischen und unparteiischen Einschätzungen unserer Geschichte“ haben. Aber es gibt eine moralische Grenze zwischen der kritischen Analyse der Geschichte und dem Spott darüber“, bemerkte er.

„Aber all dies ist eine Frage der Moral und es gibt ein Gesetz, das uns von den Anwälten des Kulturministeriums in ihrer Erklärung nach der Betrachtung des Films richtig aufgezeigt wurde.“ Aus diesem Grund habe das Ministerium, die Lizenz des Films „Stalins Tod“ zurückgenommen und eine zusätzliches Expertise angefordert, erklärte der Minister.

Medinski nahm auch zu der Information Stellung, dass ein mögliches Verbot nicht zur Debatte stünde. „Die Frage wurde zwischen Tür und Angel gestellt, außerdem stand der Film dem Kulturministerium nicht zur Verfügung, niemand sah ihn, jetzt sahen wir den Film, einschließlich der Anwälte und Mitglieder des öffentlichen Rates. Und die Meinung zum Film hat sich entwickelt“.

Die Premiere der britischen satirischen Komödie von Armando Jannucci „Der Tod Stalins“, basierend auf den Comics von Fabien Nouri und Thierry Robin, war für Russland für den 25. Januar geplant. Am Vorabend des Treffens fand eine öffentliche Vorführung statt, an der Filmemacher, Staatsduma-Abgeordnete, Vertreter der Russischen Historischen Gesellschaft sowie Mitglieder des öffentlichen Rates des Kulturministeriums teilnahmen. Kulturschaffende, die sich das Bild angesehen haben, haben am Dienstag das Kultusministerium gebeten, die Erlaubnis zum Verleih vorübergehend zurückzuziehen.

Die Grundlage für den Rückruf Unterabsatz „d“ des Absatzes 20 der Regeln für den Filmverleih durch den Beschluss der Regierung Russlands genehmigt. Er besagt, dass die Verleihungsurkunde entzogen werden kann, wenn „in einer öffentlichen Vorführung ein Filmmaterial offenbar wird, das Informationen enthält, deren Verbreitung durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten ist“. Der Beschaffer muss nach Erhalt einer Antwort innerhalb von 30 Arbeitstagen das Vermietungszertifikat an das Kulturministerium zurückgeben.

Die Weltpremiere fand im September 2017 statt. Im Mittelpunkt der Handlung steht der Tod Josef Stalins am 5. März 1953. Autoren in einer freien Interpretation erzählen vom nachfolgenden Kampf der Sowjetelite um Macht.

[hmw/russland.ru]

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