Aufenthaltsbeschränkungen für Migranten in Russland gelten nicht für Personen mit Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsbeschränkungen für Migranten in Russland gelten nicht für Personen mit Aufenthaltsgenehmigung

Die vom Innenministerium ausgearbeiteten Beschränkungen für die Aufenthaltsdauer von Migranten in Russland werden nicht für diejenigen gelten, die eine Aufenthaltsgenehmigung (VNZh) erhalten haben. Dies teilte die Sprecherin des Ministeriums Irina Wolk mit. Ihr zufolge sieht der Entwurf des Innenministeriums eine Reihe von Ausnahmen vor.

„Das Regime des zeitweiligen Aufenthalts endet, wenn ein ausländischer Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, eine Arbeitserlaubnis, ein Patent oder einen Arbeitsvertrag erhält, der die Verlängerung seines zeitweiligen Aufenthalts in Russland bestätigt“, schrieb Wolk in ihrem Telegram-Kanal.

Der vom russischen Innenministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf wird im Falle seiner Verabschiedung die Möglichkeit für Ausländer, sich ohne Visum im Land aufzuhalten, auf 90 Tage pro Kalenderjahr beschränken. Nach geltendem Recht können 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kumuliert werden. Das bedeutet, dass eine Person 90 Tage in Russland leben, das Land für 90 Tage verlassen und dann wieder einreisen kann.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte am Dienstag nach Ostern in einer Rede vor dem Vorstand des Innenministeriums eine „radikale Erneuerung“ der Migrationspolitik gefordert. Unter den Bedingungen der illegalen Migration gebe es eine „ideologische Aufblähung durch verschiedene Arten von falschen Predigern“. Dies führe zur Ausbreitung des Extremismus.

[hrsg/russland.NEWS]

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