Antikorruption in Russland: Spektakel und Realität

Das Geschacher um die Herkunft eines Videos, in dem der russische Oppositionspolitiker Nawalny mit Hitler verglichen wird, lenkt von den politischen und juristischen Fortschritten im Kampf gegen die Korruption in Russland ab. Nicht nur der zum „Antikorruptionsblogger“ hochstilisierte bearbeitet das heikle Thema – auch Russlands Behörden schlafen nicht.

Die neue Debatte um Korruption hatte Nawalny vor einigen Wochen mit einen Film über die angeblichen Reichtümer von Premier Dmitri Medwedew ausgelöst. Mit einer Antikorruptionskundgebung am 26. März, an der sich in ganz Russland Zehntausende beteiligten, erreichte das Thema globale Aufmerksamkeit.

Das soll Moskau verärgert haben und so berichtet TV Doschd im Kreml habe man eine Arbeitsgruppe gegründet, um Nawalny politisch gezielt zu bekämpfen. Am Mittwoch erschien auf Youtube ein bizarres Video, das Nawalny, der kommenden März bei den Präsidentschaftswahlen gegen Wladimir Putin antreten will, in Hitlers Uniform in ein Spalier aus SS-Männern mit Hakenkreuzstandarten stellt. Er hebt den ausgestreckten rechten Arm, sein Gesicht verwandelt sich in einen Totenkopf.

Dahinter kann nur Putin stecken. Sein Pressesprecher Dmitri Peskow drehte den medialen Spieß am Freitag in einem Gespräch mit Reportern um. Nawalny habe das Video selbst produziert, spekulierte er neben dem obligatorischen Dementi: „Ich kann das nicht kommentieren. Die Verwaltung des Präsidenten beschäftigt sich nicht mit solchen Fragen. Es ist nicht Teil unserer Agenda, kleine Videos zu machen.“ Die Schlammschlacht geht weiter.

Staatliche Verfolgung von Korruption

Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 wurden nach Angaben der russischen Generalstaatsanwaltschaft 380 Verfahren wegen Korruptionsdelikten eingeleitet. Konkret warfen die Behörden den Unternehmen die rechtswidrige Vergütung vor. Den meisten Verfahren lag die korruptive Geldzahlung an Staatsbedienstete oder Angestellte privater Unternehmen zugrunde. Ebenso wurden 2016 hunderte Unternehmen mit Geldbußen wegen Korruptionsdelikten belegt. Nur die wenigsten Unternehmen konnten durch den Nachweis hinreichender Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung eine Befreiung von der Geldbuße erreichen.

Im Übrigen untersuchen russische Staatsanwaltschaften derzeit auch ohne konkreten Anlass, ob Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Compliance-Maßnahmen durchführen. Ist dies nicht der Fall, erheben sie Klage auf Durchführung der Maßnahmen.

Exterritoriale Verfolgung

Auch ausländische Unternehmen könnten zunehmend in den Fokus russischer Staatsanwaltschaften geraten. Denn 2016 sind in der Russischen Föderation Gesetzesänderungen zur exterritorialen Zuständigkeit bei der Strafverfolgung ausländischer Unternehmen in Kraft getreten. Zudem wurde die Strafbarkeit der Bestechung im privaten Sektor erweitert. Auch die Bekämpfung von Geldwäsche hat sich der russische Gesetzgeber auf die Fahne geschrieben: Aufgrund von Änderungen des Geldwäschegesetzes sind juristische Personen nun zur jährlichen Offenlegung ihrer Besitzverhältnisse verpflichtet.

Wie in jeder anderen großen Wirtschaftsnation gibt es in Russland (seit 2013) ein gesetzlich vorgeschriebenes System zum Compliance-Management. Wenn die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, dass eine juristische Person nicht sämtliche zur Vermeidung von Korruptionshandlungen erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, wird eine Geldbuße fällig. Unternehmen in Russland werden verstärkt auf die Durchführung der Maßnahmen verklagt. Eine Haftungsbefreiung bekamen nur wenige Unternehmen, da die russischen Behörden und Gerichte hier strenge Maßstäbe anlegen.

Inzwischen erstreckten die Behörden ihre Untersuchungen verstärkt auf russische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Seit März 2016 können russische Strafverfolgungsbehörden gegen ausländische juristische Personen auch wegen außerhalb Russlands begangener Korruptionsdelikte ermitteln. Voraussetzung der exterritorialen Strafverfolgung ist jedoch, dass sich das Delikt gegen die Interessen der Russischen Föderation richtet.

Korruption in Privatwirtschaft

Zudem sind im Juli 2016 Gesetzeslücken geschlossen worden. Es sind nunmehr auch Fälle strafbar, in denen der Vorteil nicht dem Vorteilsnehmer selbst, sondern einer von ihm benannten Person gewährt wird. Mit einem neuen Gesetzesartikel wurde die Strafbarkeit der Beihilfe zur Bestechung auf den privaten Sektor ausgedehnt. Bislang gab es diesen Straftatbestand nur bei der Bestechung von Staatsangestellten und Amtsträgern.

Transparente Eigentumsverhältnisse

Durch im Dezember 2016 in Kraft getretene Änderungen des Geldwäschegesetzes wird der Druck auf juristische Personen zur Feststellung ihres Eigentums erhöht. Jeder ist nun verpflichtet, alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität seines Vermögens festzustellen.

Gesellschafter und Vorstand  eines Unternehmens sind verpflichtet, dem Föderalen Dienst für Finanzaufsicht und den Steuerbehörden alle notwendigen Informationen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Daten müssen mindestens einmal jährlich aktualisiert und mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Russische Banken sind bereits zur Offenlegung der Eigentumsverhältnisse ihrer Kunden gegenüber der Föderalen Finanzaufsicht verpflichtet. Entsprechende Nachfragen bei Bankkunden sind daher häufig. Die Kunden kommen dem auch regelmäßig nach, da die Bank andernfalls den Kontoführungsvertrag kündigen kann.

(Fakten, Daten und Zahlen aus den letzten vier Kapiteln wurden einem Artikel der großen europäischen Wirtschaftskanzlei »Noerr« entnommen.)

[hub/russland.NEWS]

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