Anmerkung zum Text von Beate Taufer: Die Auseinandersetzung um die Krim

Die Auseinandersetzung um die Krim – nicht nur der Osten, auch der Westen muss seine Argumente erneuern>>>

Hallo, Beate Taufer! Dank für diesen Text! Ein wichtiger, anregender Text.

Die Auseinandersetzung um diese  Frage ist ja schon lange überfällig. Also, meinerseits volle Anerkennung für die Mühe und Zustimmung zum Tenor der Überschrift, dass nicht nur der Osten, sondern auch der Westen seine Argumente erneuern muss.

Eine andere Sache ist die im Text eingeschlagene sehr besondere Argumentation, was die Legitimität des von Nikita Chruschtschow vorgenommene „Schenkungsaktes“ betrifft und die von Dir darauf aufgebauten Schlussfolgerungen.

Ich finde es problematisch rückwirkend den „Schenkungsakt“ völkerrechtlich in Frage zu stellen, den das Staatsoberhaupt der UdSSR innerhalb von deren Staatsgebiet vorgenommen hat. Aus meiner Sicht war das nicht mehr und nicht weniger als ein administrativer Akt innerhalb des Hoheitsgebietes  der UdSSR, der sich nicht mit dem allgemeinen „Selbstbestimmungsrecht von Nationen“ aushebeln lässt – schon gar nicht nachträglich. „Nationen“ stehen ja nicht abstrakt über geschichtlichen Realitäten, wie in dem Absatz dargestellt, den ich jetzt aus Deinem Text zitieren werde:

„Eine Nation durchlebt im Lauf ihrer Geschichte die verschiedensten Gesellschaftssysteme und Regierungsformen, doch ihr souveränes Staatsgebiet bleibt rechtlich – völkerrechtlich – untrennbar mit ihr verbunden. Es ist ihr unveräußerlicher, gemeinsamer historischer Besitz. (3) Es sei denn, der Nation werden Teile davon durch Krieg entrissen. Das ist widerrechtlich. Teile davon zu veräußern, zu verschenken, ist völkerrechtlich ebenso widerrechtlich. Nach den Vorgaben des Völkerrechts muss eine Bevölkerung zur Abtrennung von einem bestehenden Staatsgebiet (oder von einer Staatenföderation) zumindest eine Volksabstimmung durchführen und dann seine Unabhängigkeit erklären.(4) Doch hier befindet sich das Recht auf Selbstbestimmung der Völker (5) im Konflikt mit dem Recht auf Unteilbarkeit des souveränen nationalen Staatsgebietes.“

Diese Sichtweise geht von einem statischen Verständnis von „Nation“ als von etwas einfach, zeitlos Vorhandenem, etwas Naturgegebenem (vielleicht sogar Gottgegebenem?) aus. Tatsächlich ist „Nation“ ja aber selbst nur ein Produkt geschichtlichen Werdens und Veränderungen unterworfen. Ein statisches, rechtlich abstrahiertes Verständnis von „Nation“ zur Basis der Auseinandersetzung darum zu machen, ob das Referendum der Krimbevölkerung legitim oder nicht legitim war und ist, scheint mir daher eher zu einem juristischen Hick-Hack zu führen als zu politischen Klärungen.

Mir scheint es zielführender und dem Sinn der Selbstbestimmung entsprechender zu sein, wenn die Berechtigung für das Referendum der Bevölkerung der Krim (wie jeder beliebigen anderen Bevölkerungseinheit) aus dem konkreten Willen der Bevölkerung in der konkreten Situation hergeleitet wird. Da sind dann Gründe anzugeben, warum jetzt und hier und heute die Bevölkerung ein legitimes und von den bestehenden Gesetzeslage getragenes Recht hatte und hat, sich aus dem bestehenden – oder im Fall der Ukraine – nicht mehr durch eine gültige Verfassung legitimierten Staatsverband zu lösen.

Ich danke der Autorin aber noch einmal, dass sie mit ihrem Text Anlass zur Klärung dieser Fragen gegeben hast. Ich hoffe, dass die Diskussion angenommen wird.

Beste Grüße, Kai Ehlers

Die Auseinandersetzung um die Krim – nicht nur der Osten, auch der Westen muss seine Argumente erneuern>>>

Zur Diskussion bei russland.RU`s Facebook-Seite >>>>

COMMENTS