Alkoholverkaufsverbot in St. Petersburg wird ausgeweitet

Im Jahr 2012 trat in Russland das Verbot des Alkoholverkauf von 22.00 Uhr Abends bis 11.00 Uhr Morgens in Kraft. Es galt für normale Verkaufsstellen, Supermärkte, Kioske, aber nicht für die Gastronomie. Um lustige Auswege nicht verlegen, wurde in der Folge Alkohol unter anderem nicht mehr verkauft, sondern „verliehen“. Gegen Pfand „verschenkt“ sozusagen.

Am Ende hat sich jedoch im Wesentlichen eine Methode etabliert, die nicht nur in St. Petersburg sondern im ganzen Land bekannt ist: Spezialisierte Lebensmittelgeschäfte und Imbissbuden, aber auch spezielle Bars und Restaurants, verkaufen  dem Käufer entkorkte Bier-, Wein-, Kognac- oder Wodkaflaschen, welche damit den Fakt „im Restaurant konsumiert“ erfüllen, obwohl der Kunde mit der offenen Flasche in die lustige Nacht verschwindet. Das Gesetz brachte sogar neue Gastronomieketten, „Bars“ auf den Plan welche sich rein auf den nächtlichen Bedarf beschränkten und nicht wenige verkauften auch „offen“.

Die überall gerne genutzte Gesetzeslücke soll nun per Verordnung in St. Petersburg geschlossen werden. Das Stadtparlament hat den Vorschlag des Rechtsausschusses bereits gebilligt, das Gesetz entsprechend zu ändern.

weiter beim St. Petersburger Herold >>>

COMMENTS