Die russischen Behörden verzeichnen für die ersten neun Monate 2026 einen Rückgang der Straftaten von Ausländern und Staatenlosen um 39,5 Prozent. Auch Straftaten gegen diese Personengruppe gingen zurück. Gleichzeitig tritt am 3. November eine im Juli beschlossene Erweiterung der Ausweisungsgründe in Kraft.
Die Zahl der Ausländern und Staatenlosen zugerechneten Straftaten ist in Russland von Januar bis September 2026 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 39,5 Prozent gesunken. Das geht aus der am 30. Oktober veröffentlichten Bilanz des Innenministeriums hervor. Der Sicherheitsrat griff die Zahlen am 2. November auf. Nach dessen Angaben ging außerdem die Zahl der ausländischen Personen, denen Straftaten zugerechnet wurden, um mehr als ein Viertel zurück.
Auch die Opferseite weist einen Rückgang auf: Straftaten gegen Ausländer und Staatenlose wurden nach Angaben des Innenministeriums um 18,9 Prozent seltener erfasst. Die Zahl aller in Russland registrierten Straftaten sank im selben Zeitraum um 16,3 Prozent, die der schweren und besonders schweren Delikte um 21,7 Prozent. Der Rückgang bei Taten von Ausländern und Staatenlosen fällt damit deutlich stärker aus als in der Gesamtstatistik.
Bereits für das erste Halbjahr hatte der Sicherheitsrat eine ähnliche Entwicklung gemeldet. Laut dem aktuellen Kommersant-Bericht waren damals rund 14.400 Straftaten ausländischen Bürgern zugerechnet worden, 39,1 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025. Die nun gemeldete Neunmonatsbilanz setzt diesen Trend fort. Die Prozentwerte beziehen sich jeweils auf den entsprechenden Vorjahreszeitraum; sie beschreiben keinen zusätzlichen Rückgang um knapp 40 Prozent seit dem Sommer.
Parallel verschärft Russland die aufenthaltsrechtlichen Folgen von Rechtsverstößen. Die Staatsduma hatte am 21. Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Zahl der Artikel im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten mit einer Ausweisung als möglicher Sanktion von 22 auf 45 erweitert. Der damalige Kommersant-Bericht beschrieb außerdem eine Ausweitung der Fälle, in denen die Ausweisung zusätzlich zur Geldbuße verpflichtend vorgesehen ist. [3]
Das von Präsident Wladimir Putin am 4. August unterzeichnete Gesetz Nr. 294-FZ tritt am 3. November in Kraft. Zu den erfassten Tatbeständen gehören unter anderem bestimmte Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Versammlungsvorschriften, die Missachtung rechtmäßiger polizeilicher Anordnungen sowie Diskriminierung. Hinzu kommen politisch geprägte Tatbestände wie die „Diskreditierung“ der russischen Streitkräfte und Aufrufe zu Sanktionen gegen Russland, seine Bürger oder Unternehmen.
Dabei sind zwei unterschiedliche Kategorien auseinanderzuhalten: Die aktuelle Kriminalitätsbilanz erfasst Straftaten. Die Gesetzesänderung erweitert dagegen Sanktionen für administrative Rechtsverstöße. Eine Ausweisung auf dieser Grundlage setzt deshalb nicht zwingend eine strafrechtliche Verurteilung voraus. Die Verschärfung betrifft folglich einen anderen und breiteren Bereich als die in der Kriminalitätsmeldung genannten Delikte.
Duma-Präsident Wjatscheslaw Wolodin wertet die Entwicklung als Erfolg der bisherigen Migrationspolitik. Seit 2024 seien 32 einschlägige Bundesgesetze verabschiedet worden, erklärte er am 2. November. Die Zahl der Ausweisungen sei nach den von ihm angeführten Angaben innerhalb von anderthalb Jahren auf das 2,6-Fache gestiegen.
Die jüngste Erweiterung der Ausweisungsgründe kann den Rückgang der Straftaten bis September allerdings noch nicht erklären: Sie wird erst im November wirksam. Ob und in welchem Umfang frühere Maßnahmen zum Rückgang beigetragen haben, lässt sich aus den veröffentlichten Summen allein nicht bestimmen.
Auch eine Aussage über das individuelle Straftatenrisiko lässt sich daraus nicht unmittelbar ableiten. Dafür wären unter anderem vergleichbare Angaben zur Zahl und Aufenthaltsdauer der erfassten ausländischen Bevölkerung sowie zu ihrer Alters- und Geschlechtsstruktur erforderlich. Die amtliche Kategorie richtet sich zudem nach der Staatsangehörigkeit, nicht nach Herkunft oder Einwanderungsgeschichte; eingebürgerte Personen zählen nicht zu den ausländischen Staatsbürgern.
Festhalten lässt sich damit eine deutliche Abnahme der behördlich erfassten Straftaten in dieser Personengruppe. Gleichzeitig erweitert der Staat die Möglichkeiten, Ausländer wegen administrativer Verstöße auszuweisen. Wie diese Entwicklungen ursächlich zusammenhängen, beantworten die vorliegenden Zahlen nicht.

COMMENTS