Jabloko-Ausschluss: Wie der Kreml das Friedensrisiko beseitigte

Jabloko-Ausschluss: Wie der Kreml das Friedensrisiko beseitigte

Der Ausschluss von Jabloko von der russischen Parlamentswahl bekommt nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung deutlichere Konturen. Der Oberste Gerichtshof strich die einzige zugelassene Partei mit offenem Antikriegskurs nicht wegen eines einzelnen Verstoßes von der Wahlliste. Ausschlaggebend war ein Sammelsurium aus Urheberrechtsfragen, angeblich ausländischer Finanzierung und Wahlwerbung, die Jabloko weder bestellt noch bezahlt haben will.

Den Antrag stellte die nationalistische und kremlnahe Partei Rodina. Erst am 29. Juli hatte die Zentrale Wahlkommission die 269 Kandidaten umfassende föderale Liste von Jabloko einstimmig registriert und der Partei den zweiten Platz auf dem Stimmzettel zugelost. Am 7. August reichte Rodina Klage ein, drei Tage später hob der Oberste Gerichtshof die Registrierung auf.

Zu den Vorwürfen gehörte sogar, Jablokos Forderung nach einem Waffenstillstand gefährde die territoriale Integrität Russlands. Ein Friedensschluss mit der Ukraine könne schließlich verhindern, dass Russland die von ihm beanspruchten, aber nicht vollständig kontrollierten Gebiete des Donbass „befreie“. Auch Jablokos Kritik an der Verfolgung sexueller Minderheiten wertete Rodina als Unterstützung einer „extremistischen Organisation“.

Das Gericht wies diese Behauptungen nicht inhaltlich zurück. Es erklärte lediglich, über einen Extremismusvorwurf müsse in einem gesonderten Verfahren entschieden werden. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, künftig auch die Forderung nach einem Waffenstillstand zum Gegenstand eines Extremismusverfahrens zu machen.

Erfolgreicher war Rodina mit ihren urheberrechtlichen Einwänden. Als Rechtsverletzungen wertete das Gericht die Verwendung der Wendungen „Möge immer die Sonne scheinen“ und „Hauptsache, es gibt keinen Krieg“. Dass beide Sätze seit Jahrzehnten zum allgemeinen russischen Sprachgebrauch gehören, genügte dem Gericht nicht: Eine Formulierung werde nicht schon deshalb gemeinfrei, weil sie aus allgemein gebräuchlichen Wörtern bestehe.

Auch Ergebnisse des Lewada-Zentrums sowie Ausschnitte aus Sergej Bondartschuks Verfilmung von „Krieg und Frieden“ hätte Jabloko demnach nicht ohne besondere Genehmigung verwenden dürfen. Besonders bemerkenswert ist die Behandlung einer mit ChatGPT erzeugten Illustration zum Thema „Europäischer Bahnhof der Zukunft“. Nach Auffassung des Gerichts hätte sich die Partei dafür die Erlaubnis von OpenAI beschaffen müssen. Zur Begründung verwies es auf eine Bestimmung des russischen Zivilgesetzbuches, nach der Computerprogramme geschützte Ergebnisse geistiger Tätigkeit sind. Ob und in welchem Umfang ein KI-generiertes Bild überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, blieb ungeklärt.

Andere Vorwürfe Rodinas scheiterten. Eine historische Aufnahme des zerstörten Hiroshima durfte verwendet werden, weil sie inzwischen gemeinfrei ist. Für ein Foto der Zeitung Kommersant lag eine Lizenz vor. Auch der Friedenstaube und dem Jabloko-Logo, in dem Rodina eine Abwandlung von El Lissitzkys Plakat „Schlagt die Weißen mit dem roten Keil“ erkennen wollte, bescheinigte das Gericht urheberrechtliche Unbedenklichkeit.

Politisch schwerer wiegt die Bewertung der Unterstützung für Jabloko in den sozialen Netzwerken. Nach der Registrierung der Partei erschienen Tausende Beiträge und Videos, darunter auf Instagram, Facebook, X und YouTube. Viele stammten von Privatpersonen, unabhängigen Medien und als „ausländische Agenten“ eingestuften Akteuren.

Jabloko erklärte, diese Veröffentlichungen weder bestellt noch bezahlt oder mit ihren Urhebern abgesprochen zu haben. Das Gericht folgte dennoch der Argumentation Rodinas, es habe sich um nicht aus dem Wahlkampffonds finanzierte Werbung gehandelt. Dass Menschen aus eigener Initiative für eine Partei werben könnten, blieb in der Urteilsbegründung offenbar unberücksichtigt. Aus freiwilliger politischer Unterstützung wurde so eine illegale Wahlkampfdienstleistung.

Widersprüchliche Angaben gibt es zum angeblich ausländischen Geld. The Bell nennt 2,8 Millionen Rubel, die das Gericht als unzulässige Finanzierung gewertet habe. Nach der von Meduza wiedergegebenen Darstellung fand die Finanzaufsicht unter Spendern und Vertragspartnern von Jabloko 74 Personen, die zwischen 2023 und 2026 insgesamt 80 Millionen Rubel aus 310 ausländischen Quellen erhalten hatten. Daraus folgt jedoch nicht, dass dieses Geld an Jabloko weitergeleitet wurde. Es könnte sich beispielsweise um Erlöse aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere oder um gewöhnliche Überweisungen gehandelt haben.

Jabloko selbst räumt lediglich unzulässige Spenden in Höhe von 16.900 Rubel – umgerechnet weniger als 200 Euro – ein und versichert, das Geld zurücküberwiesen zu haben. Das Gericht sah den Nachweis der Rückzahlung als nicht erbracht an.

Die politische Erklärung für das Urteil liefern Quellen mehrerer unabhängiger Medien. Demnach wollte die Präsidialverwaltung zunächst beobachten, was geschieht, wenn Jabloko tatsächlich Wahlkampf betreibt. Die Antwort kam rasch: Ende Juli und Anfang August verbreiteten sich Videos zugunsten der Partei vor allem unter jungen Russen. Die Interaktion mit entsprechenden Beiträgen soll sich innerhalb von zwei Wochen vervierfacht haben. Vor dem Obersten Gerichtshof versammelten sich nach Parteiangaben etwa 500 Unterstützer.

Meduza zufolge stieg Jablokos Unterstützung in internen Erhebungen so stark, dass zusätzliche zwei oder drei Prozent die vorgegebenen Ergebnisse von Einiges Russland und die anschließende Mandatsverteilung hätten beeinträchtigen können. Nach Informationen des Portals Verstka zeigten einzelne vertrauliche Umfragen Jabloko sogar oberhalb der Fünfprozenthürde. Bei mehr als drei Prozent hätte die Partei zumindest Anspruch auf staatliche Finanzierung erhalten.

Ob der Kreml Jabloko tatsächlich fürchtete, ist dabei beinahe nebensächlich. Republic spricht statt von Angst eher von politischer Eifersucht: Nicht die Aussicht auf einen Wahlsieg der kleinen Partei sei unerträglich gewesen, sondern die Erfahrung, dass sich Aufmerksamkeit und gesellschaftliche Energie ohne staatliche Regie entwickeln konnten.

Der gewählte Weg erlaubte es zugleich, die Zentrale Wahlkommission aus der Schusslinie zu nehmen. Sie hatte Jabloko zugelassen und sogar einen günstigen Listenplatz vergeben. Den Ausschluss beantragte anschließend eine konkurrierende Partei, vollzogen wurde er vom Gericht. Der politische Wille verschwand hinter einer scheinbar gewöhnlichen Auseinandersetzung zwischen Wahlbewerbern.

Gerade darin liegt die Bedeutung des Vorgangs. In Russland genügt es inzwischen nicht mehr, dass eine Oppositionspartei klein, geschwächt und ohne realistische Aussicht auf eine Regierungsmehrheit ist. Sie muss auch berechenbar bleiben. Als Jabloko unvermutet zum Sammelpunkt für Kriegsgegner wurde, verwandelten sich private Unterstützervideos, zwei bekannte Friedenssätze, eine KI-Illustration und 16.900 Rubel in Gründe für den Ausschluss einer gesamten Partei.

Aus dem Wahlkampf ist damit nicht nur Jabloko verschwunden. Entfernt wurde die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel ausdrücklich für ein Ende des Krieges zu votieren.

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