Am 1. Mai wurde auf der Website des Kreml ein weiteres Dekret Putins veröffentlicht, das ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft für bestimmte Kategorien von Ausländern und Staatenlosen, einschließlich Ukrainern, einführt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Dokument zum Schutz der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten unterzeichnet wurde.
Zu diesen Kategorien gehören ukrainische Staatsbürger und Staatenlose, die bis zum 18. März 2014 auf der Krim und in Sewastopol geboren und gelebt haben, sowie deren Kinder, Ehepartner und Eltern.
Auch für Ukrainer, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Russland, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Flüchtlingsbescheinigung oder eine Bescheinigung über befristetes Asyl haben, gilt die vereinfachte Regelung.
Darüber hinaus gilt das vereinfachte Verfahren für Bürger Afghanistans, des Irak, Jemens und Syriens, die auf dem Gebiet der RSFSR geboren wurden und ehemalige Bürger der UdSSR waren, sowie für ihre Kinder, Ehepartner und Eltern.
Die Frist für die Prüfung von Anträgen auf Erteilung der russischen Staatsbürgerschaft soll drei Monate nicht überschreiten.
[hmw/russland.NEWS]

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