Russisches Justizministerium: Unterhaltssäumigen soll „der Boden unter den Füßen brennen”

Russisches Justizministerium: Unterhaltssäumigen soll „der Boden unter den Füßen brennen”

Russland müsse die Beschränkungen für Unterhaltssäumige verschärfen, damit den Schuldnern „der Boden unter den Füßen brennt”, sagte Jewgeni Sabartschuk, Russlands stellvertretender Justizminister, am Rand des Internationalen Rechtsforums St. Petersburg. 

Sabartschuk schlug vor, Unterhaltssäumigen den Zugang zu den staatlichen Diensten von Goslugi zu verweigern und ihnen die Aufnahme von Krediten sowie die Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu untersagen. Er hält es auch für notwendig, für diese Kategorie von Bürgern den Kauf von Flug- und Bahntickets mit hohem Komfort sowie die Registrierung von Immobilien zu beschränken.

„Genug der Spielchen mit ihnen. <…> Wir müssen konkrete Maßnahmen ergreifen, damit sie verstehen, dass jeder Schritt, den sie unternehmen, eine Einschränkung der Freiheit in dem Maße bedeutet, wie es für die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten unserer Bürger erforderlich ist”, so Sabartschuk. 

Dmitri Aristow, Chef der russischen Gerichtsvollzieher schlug vor, Unterhaltsschuldnern die Zulassung von Autos zu verbieten. „Es wird an der Frage gearbeitet, ob Unterhaltspflichtige, die in das Register eingetragen sind, staatliche Dienstleistungen wie die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern in Anspruch nehmen dürfen”, sagte der Beamte.  

Während seiner Rede stellte Aristow auch einen Entwurf für eine Website vor. Auf dieser soll ein Verzeichnis derjenigen verfügbar sein, die ihren Unterhaltspflichten dauerhaft nicht nachkommen. Die Liste wird auf der Hauptseite unter der Rubrik „Informieren Sie sich über Ihre Schulden” zu finden sein. Das Register, das am 25. Mai dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen soll, wird öffentlich zugänglich sein. Die Informationen über Unterhaltszahler im Register sollen dort solange verbleiben, bis die Schulden vollständig beglichen sind.   

Im April 2022 hatte das Justizministerium einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Registers für säumige Unterhaltszahler vorgelegt. Im Mai 2024 hat der russische Föderationsrat das Gesetz gebilligt. Das Register wird personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort) von Personen enthalten, die wegen Nichtzahlung zur Fahndung ausgeschrieben oder strafrechtlich verfolgt worden sind. Das Register wird auch die Höhe der Zahlungsrückstände erfassen.    

Im Februar 2025 hatte Aristow berichtet, dass das Register schätzungsweise 120.000 Schuldner, die mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurden, sowie etwa 68.000 Schuldner, die wegen Nichtzahlung von Unterhaltszahlungen verurteilt wurden, umfassen könnte. Inzwischen heißt es, dass das Register die Daten von 190.000 Personen enthalten wird. Er erläuterte, dass das Register nicht nur Personen, die verwaltungs- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden, sondern auch gesuchte Personen enthalten wird.  

 Laut dem stellvertretenden Justizminister werden in Russland derzeit in 92 Prozent der Vollstreckungsverfahren Unterhaltszahlungen eingezogen. Gleichzeitig bleiben etwa 120.000 von 1,5 Millionen Personen ohne Unterhaltszahlungen. „Es sind zwar nur 8 Prozent, aber dahinter stehen die Schicksale von Menschen, und wir sind es, die verpflichtet sind, ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte zu gewährleisten”, schloss er.  

Justizministeriums Konstantin Tschuitschenko, sagte, dass die Liste der säumigen Zahler etwa 144.000 Russen umfassen wird, und bezeichnete sie als „beschämend”.    

Im Jahr 2023 hatte die Föderale Vollstreckungsbehörde Unterhaltszahlungen in Höhe von 68 Milliarden Rubel (gut 750 Millionen Euro) für Kinder eingetrieben. In den meisten Fällen wurden diese Zahlungen nach langwierigen Verfahren eingezogen, bei denen die Schuldner gesucht werden mussten“, berichtete Nikita Chaplin, Mitglied des Haushalts- und Steuerausschusses.  

Der Kindesunterhalt ist eine regelmäßige Zahlung zur Deckung des Lebensbedarfs eines Kindes durch einen der Elternteile. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, wird als Unterhaltszahler anerkannt. Die Höhe und die Bedingungen können von den Parteien freiwillig oder durch das Gericht festgelegt werden.  

Die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder ist gesetzlich festgelegt. Sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder und beträgt für ein Kind ein Viertel, für zwei Kinder ein Drittel und für drei oder mehr Kinder die Hälfte des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. 

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