Notorische Unterhaltsschuldner nun in Russland öffentlich prüfbar

Notorische Unterhaltsschuldner nun in Russland öffentlich prüfbar

Über die Plattform kann nun überprüft werden, ob eine Person Unterhaltsschulden für Kinder oder Eltern hat. In dem auf dem Portal eingerichteten Register der Nichtzahler sind die Höhe der Schulden und die Region angegeben, wie die Pressestelle des Ministeriums für Digitalisierung mitteilte. Zur Überprüfung sind lediglich der Name und das Geburtsdatum des potenziellen Schuldners erforderlich.

Das Ministerium für Digitales und Kommunikation hat präzisiert, dass nur notorische Schuldner in das Register aufgenommen werden, die wegen Nichtzahlung administrativ oder strafrechtlich verfolgt oder zur Fahndung ausgeschrieben wurden.

„Der Dienst hilft dabei, die finanzielle Zuverlässigkeit einer Person zu beurteilen, beispielsweise beim Abschluss von Geschäften, und kann Schuldner zur Tilgung ihrer Schulden motivieren”, so das Ministerium. Mithilfe des Namens und des Geburtsdatums einer Person kann überprüft werden, ob diese im Register erfasst ist. Das Register ist für alle Nutzer von Gosuslugi zugänglich.

Bislang sind für hartnäckige Nichtzahler Geldstrafen, Verhaftungen, Freiheitsentzug für bis zu einem Jahr, der Entzug der elterlichen Rechte sowie ein Ausreiseverbot vorgesehen. Es werden jedoch auch andere Maßnahmen diskutiert, beispielsweise ein Verbot für solche Schuldner, Fußballspiele zu besuchen.

Das Gesetz zur Einrichtung dieses Registers wurde im Mai des vergangenen Jahres vom russischen Präsidenten Wladimir Putin unterzeichnet. In dieses Register können etwa 120.000 Schuldner, die einer Verwaltungsstrafe unterzogen wurden, sowie etwa 68.000 Personen, die wegen Nichtzahlung von Unterhalt verurteilt wurden, aufgenommen werden. Der Schuldner wird innerhalb eines Tages über die Aufnahme in das Register informiert.

Insgesamt waren im Dezember fast 303.000 Unterhaltsschuldner im Register erfasst.

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