Das Gleiche gilt für Arbeitsmigranten, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Entsprechende Änderungen im Gesetz „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger in Russland“ wurden vom Rechtsausschuss für Gesetzgebungsaktivitäten gebilligt, wie aus den Unterlagen der Ausschusssitzung hervorgeht.
Gemäß den Änderungen sind Arbeitsmigranten „verpflichtet“, sich selbst und ihre auf dem Territorium der Russischen Föderation lebenden und von ihnen unterhaltenen Familienangehörigen mindestens auf dem Niveau des Existenzminimums unter Berücksichtigung des „regionalen Koeffizienten“ zu versorgen. Diese Regel gilt nicht für die erstmalige Erteilung einer Arbeitserlaubnis und für Personen, die ausschließlich für Privatpersonen für deren persönliche Bedürfnisse arbeiten.
Am 6. Februar hat der Duma-Ausschuss für Staatsaufbau und Gesetzgebung zudem einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der medizinischen Untersuchungsvorschriften für Migranten gebilligt. Dem Dokument zufolge müssen sich Ausländer, die für mehr als 90 Tage zu Arbeits-, Studien- oder anderen Zwecken nach Russland einreisen, im ersten Monat einer medizinischen Untersuchung auf HIV und Drogen unterziehen und sich anschließend jährlich dieser Prozedur stellen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 25.000 bis 50.000 Rubel geahndet – grob geschätzt zwischen 250 und 500 Euro.

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