Russland wird die Analyse der Situation im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Offenen Himmel (OH-Vertrag) auf äußerst ausgewogene Weise und auf der Grundlage seiner eigenen Interessen angehen. Dies teilte Außenminister Lawrow am Dienstag Journalisten mit.
„Wir werden keine Hysterie verursachen. Wir werden bei der Analyse dieser Situation sehr sorgfältig vorgehen und uns dabei in erster Linie auf unsere nationalen Interessen und die Interessen unserer Verbündeten stützen, darunter in erster Linie die Republik Belarus, die zusammen mit uns im Rahmen dieses Abkommens eine Gruppe von Ländern bildet“, sagte der Minister.
Lawrow erinnerte daran, dass im Zusammenhang mit den Anträgen der USA auf Rückzug vom OH-Vertrag eine Dringlichkeitskonferenz der Parteien des Abkommens stattfinden wird. Sie sollte frühestens einen Monat und spätestens zwei Monate, nachdem Washington seine Absicht bekundet hat, auszutreten, einberufen werden. Jetzt werde an der Auswahl geeigneter Termine gearbeitet, so Lawrow. Außerdem finde im Oktober eine regelmäßige Überprüfungskonferenz „Offener Himmel“ statt.
Russland weigert sich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, Überwachungsflüge in der 10-Kilometer-Zone nahe den Grenzen Abchasiens und Südossetiens durchzuführen zu lassen. Das sei im Vertrag über den Offenen Himmel selbst festgelegt.
„Diese unsere Position ist auf den Bestimmungen des Vertrags selbst gegründet, in dem die Verweigerung einer Überwachung der 10-Kilometer-Zone von der Grenze von Staaten, die nicht Mitglieder dieses Vertrages sind, festgeschrieben ist“, so Lawrow. Die USA führten jedoch die russische Flugverweigerung in der Nähe der Grenzen Abchasiens und Südossetiens als Beispiel für die Verletzung des Vertrags über den Offenen Himmel durch Russland an.
„Die Tatsache, dass die westlichen Kollegen Abchasien und Südossetien nicht als unabhängige Staaten anerkennen, ändert daran nichts. Dies ist unsere Position, und das ist völlig im Einklang mit dem Völkerrecht“, sagte Lawrow.
Auch die Behauptungen Washingtons, das Flugangebot über dem Kaliningrader Gebiet einzuschränken, seien unhaltbar: Die von der Russischen Föderation im Rahmen des Vertrags über den Offenen Himmel festgelegte Flugregelung entspreche der Regelung über Alaska vollständig. „Wir haben die Flugreichweite über dem Kaliningrader Gebiet unter Berücksichtigung seiner geografischen Besonderheiten und unter Nutzung des von den Amerikanern in Bezug auf Alaska geschaffenen Präzedenzfalls eingeschränkt. Sowohl das Kaliningrader Gebiet als auch Alaska sind Semi-Exklaven, und wir gingen davon aus, dass dies absolut aus der geographischen Lage des Kaliningrader Gebietes und Alaska – Kaliningrad für uns und Alaska für die Vereinigten Staaten – folgt“.
„Wir gingen davon aus, dass es sowohl in Alaska als auch über dem Gebiet Kaliningrad für die Beobachtung von Gebieten Flugplätze unter freiem Himmel gibt – es gibt einen Flugplatz für Alaska, es gibt einen Flugplatz für das Gebiet Kaliningrad. Und so wie in Alaska die maximale Flugreichweite in Übereinstimmung mit dem Anhang zum OH-Vertrag festgelegt wird, so haben wir die maximale Flugreichweite für das Gebiet Kaliningrad festgelegt“. Hinzukomme, so der Minister, dass man mit einem einzigen Beobachtungsflug ein Bild von etwa 98% des Kaliningrader Gebiets erhalten kann, und ein solcher Flug über Alaska ermögliche es, nicht mehr als 3% des Gebiets zu sehen.
[hrsg/russland.NEWS]

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