Hamburg: Zwei Deutsche wegen Verstoßes gegen Russland-Embargo verurteilt

Hamburg: Zwei Deutsche wegen Verstoßes gegen Russland-Embargo verurteilt

Zwei Männer aus Bayern sind vom Hamburger Oberlandesgericht wegen Verstoßes gegen das Embargo für Waffenlieferungen nach Russland verurteilt worden, das nach der „Annexion“ der Krim im Jahr 2014 verhängt wurde, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Ein 41-jähriger Geschäftsmann aus Augsburg muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten. Der Mann wurde im Februar 2020 festgenommen. Nach Angaben der Ermittler verkaufte er Werkzeugmaschinen an ein russisches Rüstungsunternehmen, das an militärischen Raketenprogrammen beteiligt ist. Um das Verbot zu umgehen, schloss er Scheingeschäfte ab und machte dem Zoll falsche Angaben über den Verwendungszweck der Waren. Damit habe sich der Unternehmer zwischen 2015 und 2018 in sieben Fällen der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht. Die Richter stellten fest, dass die Angeklagten absichtlich mit russischen Geheimdiensten zusammengearbeitet haben.

Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter aus München wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland soll er den Inhaber beim Aufbau von Kontakten geholfen haben und eine Provision angenommen haben. Die 184.000 Euro sollen als Geldstrafe eingezogen werden. Und weitere 150.000 Euro als Kaution für eine Entlassung unter Bewährungsauflagen.

Im Jahr 2014 verbot die Europäische Union im Rahmen gegen Russland verhängter Sanktionen die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke nach Russland. Die Sanktionen galten nicht für Lieferungen an die Raumfahrtindustrie, wenn sie für den zivilen Sektor bestimmt sind. Russland reagierte mit einem Lebensmittel-Embargo.

[hrsg/russland.NEWS]

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