Russlands Innenministerium hat auf Beschwerden von Autofahrern reagiert, die beim Warten in langen Schlangen vor Tankstellen wegen verbotswidrigen Haltens oder Parkens mit Bußgeldern belegt worden waren. Die Strafen sollen nun aufgehoben werden.
Betroffen sind zunächst Autofahrer im Gebiet Saratow. Dort hatten zwei automatische Verkehrskameras Fahrzeuge erfasst, die am Straßenrand vor Tankstellen auf Benzin warteten. Die Anlagen unterschieden offenbar nicht zwischen gewöhnlichem Falschparken und einer durch Kraftstoffengpässe verursachten Warteschlange.
Das Ergebnis: Wer sich geduldig in die Schlange einreihte, erhielt zusätzlich zur Wartezeit einen Bußgeldbescheid.
Nach Protesten aus der Bevölkerung lenkte das russische Innenministerium nun ein. Seine Sprecherin Irina Wolk erklärte, die regionalen Dienststellen der Verkehrspolizei würden die betreffenden Bescheide aufheben. Als Begründung könne entweder die Geringfügigkeit des Verstoßes oder eine „äußerste Notwendigkeit“ des Handelns anerkannt werden.
Ganz automatisch geschieht die Korrektur allerdings nicht. Die betroffenen Autofahrer müssen selbst bei der Verkehrspolizei Einspruch einlegen. Jeder Fall werde anschließend einzeln geprüft. Die beiden Kameras, die die Wartenden erfasst hatten, sind nach Angaben des Innenministeriums bereits seit dem 1. Juli abgeschaltet.
Hintergrund sind Probleme bei der Benzinversorgung im Gebiet Saratow. Seit Mitte Juni dürfen Tankstellen dort höchstens 30 Liter Kraftstoff pro Fahrzeug verkaufen. Gouverneur Roman Busargin begründete die Beschränkung damit, einen Ansturm auf die Tankstellen und Spekulationen auf dem Kraftstoffmarkt verhindern zu wollen.
Dass Autofahrer erst wegen des Benzinmangels Schlange stehen und anschließend für dieses Warten bestraft werden, war selbst vielen Russen zu viel staatliche Logik auf einmal. Soziale Netzwerke weisen darauf hin, dass nicht nur Kameras Knöllchen verteilt haben. Immerhin hat das Innenministerium nun erkannt, dass nicht jeder Wagen, der am Straßenrand steht, dort freiwillig parkt.
Ein Rest praktischer Vernunft ist also noch vorhanden – auch wenn für ihre Anwendung zunächst ein förmlicher Einspruch erforderlich ist.

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