Finnische Behörden wollen Immobiliengeschäfte von Russen überprüfen

Finnische Behörden wollen Immobiliengeschäfte von Russen überprüfen

Das finnische Verteidigungsministerium prüft die Möglichkeit, in bereits abgeschlossene Immobiliengeschäfte auf dem Territorium des Landes einzugreifen, an denen Russen beteiligt waren. Dies gab der Leiter des Ministeriums, Antti Hykkänen, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur STT bekannt, wie das Portal  YLE News berichtet. 

Hykkänen zufolge könnte eine solche Maßnahme auf alle Immobilientransaktionen der letzten 20 Jahre angewendet werden. 

Solche Maßnahmen würden nach Ansicht des finnischen Verteidigungsministers die nationale Sicherheit gewährleisten. „In den letzten 20 Jahren hat Finnland die Kontrolle über Immobilien zu naiv gehandhabt“, erklärte er. 

Im April 2025 wurde in Finnland ein Gesetz verabschiedet, das Personen aus Ländern, die „einen aggressiven Krieg führen und eine Gefahr für die Sicherheit Finnlands darstellen können“, den Kauf von Immobilien verbietet. Verteidigungsminister Antti Hakkanen kommentierte die Änderungen mit den Worten, dass dies zwar nicht ausdrücklich festgelegt sei, aber „in der aktuellen Sicherheitslage“ das Verbot Russen und Unternehmen aus der Russischen Föderation betreffe. Russische Staatsangehörige mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Finnland oder diejenigen, die neben der russischen auch die finnische Staatsangehörigkeit besitzen, sind von dem Verbot ausgenommen. Die gleichen Regeln gelten auch für belarussische Staatsangehörige. 

Insgesamt haben Russen zwischen Januar und November 2025, wie YLE unter Berufung auf das Katasteramt berichtete, 55 Immobilien in Finnland erworben: 35 Transaktionen wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes im Juli abgeschlossen und 20 nach Inkrafttreten im November. 55 Immobilien in Finnland erworben: 35 Transaktionen wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes im Juli abgeschlossen, 20 danach. 

In Litauen wurde Russen ohne Aufenthaltsgenehmigung der Kauf von Immobilien untersagt. In Lettland wurde das Verbot auch auf russische Staatsbürger mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ausgeweitet, sofern es sich nicht um die einzige Wohnung handelt. In Lettland wurde betont, dass das Gesetz keine rückwirkende Kraft hat. 

Im März 2024 bezeichnete die Sprecherindes russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, die Initiative der finnischen Behörden, Russen den Kauf von Immobilien im Land angeblich aus Sicherheitsgründen zu verbieten, als diskriminierend. 

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