Eigene sowie die Schulden anderer Personen jetzt öffentlich überprüfbar

Eigene sowie die Schulden anderer Personen jetzt öffentlich überprüfbar

Auf der föderalen Website Gosuslugi gibt es jetzt einen Service, mit dem man seine eigenen Schulden und die Schulden anderer Personen überprüfen kann. Dort werden das Datum und der Grund für die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens sowie die Höhe der Schulden angezeigt. Dies teilte die Pressestelle der Föderalen Vollstreckungsbehörde (FSSP) Russlands mit.

Mithilfe dieses Dienstes können die Nutzer des Portals auch den Namen und die Adresse der Gerichtsvollzieherabteilung sowie den Namen des zuständigen Gerichtsvollziehers erfahren. Der Dienst zeigt zudem den Grund und das Datum der Einstellung oder Beendigung des Vollstreckungsverfahrens an. Über den Dienst können Sie Ihre eigenen und fremde Schulden in Bezug auf Kredite, Unterhaltszahlungen, Steuern, Bußgelder und andere Verbindlichkeiten überprüfen.

Um die Schulden einer natürlichen Person zu überprüfen, müssen Sie deren vollständigen Namen, Geburtsdatum und die Region, in der das Vollstreckungsverfahren durchgeführt wird, angeben. Um eine juristische Person zu überprüfen, müssen Sie deren Namen, Adresse und Region eingeben.

Ein ähnlicher Dienst ist die „Datenbank für Vollstreckungsverfahren“, die seit 2012 auf der Website der FSSP verfügbar ist. Laut der Behörde wurde er im vergangenen Jahr von 138 Millionen Menschen genutzt. Im Januar wurde auf Gosuslugi außerdem ein öffentliches Register für Unterhaltsschuldner eingerichtet. Laut dem Ministerium für digitale Entwicklung werden Personen in das Register aufgenommen, die wegen Nichtzahlung administrativ oder strafrechtlich verfolgt oder zur Fahndung ausgeschrieben wurden.

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