Die Financial Action Task Force (FATF) hat beschlossen, Russland nicht auf die schwarze Liste zu setzen. Gleichzeitig verlängerte die Organisation die Suspendierung der Mitgliedschaft Russlands, heißt es in einer Erklärung nach einer Plenarsitzung in Paris.
Die Schwarze Liste der FATF umfasst Länder, in denen „strategische Defizite im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ festgestellt wurden. Aktuell stehen drei Länder auf der Liste: Iran, Nordkorea und Myanmar. Die Organisation empfiehlt, gegen diese Länder „Gegenmaßnahmen“ zu ergreifen: verstärkte Kontrollen von Niederlassungen und Tochtergesellschaften von Finanzinstituten in den Ländern auf der schwarzen Liste, Verschärfung der Anforderungen an externe Prüfungen etc.
Hinter der Financial Action Task Force (on Money Laundering) steht eine internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche sowie Finanzierung von Terrorismus und Massenvernichtungswaffen setzt und ihre Einhaltung durch die Mitgliedsstaaten prüft. Mehr als 200 Staaten haben sich zur Einhaltung der FATF-Standards verpflichtet, weshalb sich die FATF als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus und Proliferation versteht.
Vor über zwanzig Jahren stand Russland bereits auf der Liste. Nachdem die 2001 vorgeworfenen Mängel behoben waren, ist Moskau 2003 der FATF beigetreten. Am 24. Februar 2023, dem Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine, suspendierte die Organisation die Mitgliedschaft Russlands.
Die russische Finanzaufsicht Rosfinmonitoring bezeichnete die Entscheidung, die Mitgliedschaft Russlands auszusetzen, als politisch motiviert. Die Finanzhüter betonten, dass das Land den Dialog mit Ländern verstärke, die an der Gewährleistung der Sicherheit des Finanzsystems interessiert seien: „Russland bleibt ein aktiver Teilnehmer des globalen FATF-Netzwerks und erfüllt treu seine Verpflichtungen zur Zusammenarbeit im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“, so Rosfinmonitoring damals in einer Erklärung.
US-Medien hatten Mitte Oktober berichtet, dass die Ukraine die FATF im April 2022 gebeten habe, Russland auf die schwarze Liste zu setzen, aber keine Unterstützung bei den anderen FATF-Mitgliedern gefunden habe.
Nachdem die FATF beschlossen hatte, ihre Haltung gegenüber Russland nicht zu verschärfen, bekräftigte sie auf derselben Sitzung ihre Absicht, ihre Haltung gegenüber mehr als zwei Dutzend Ländern zu liberalisieren, die zwar bei der Bekämpfung der Geldwäscherei nicht gut abschneiden, aber nicht in großangelegte Betrügereien verwickelt sind, die eine Aufnahme in die schwarze Liste rechtfertigen würden.
Diese Länder bilden die sogenannte „Graue Liste“, auf der Bulgarien, Burkina Faso, Kamerun, Kongo, Haiti, Jamaika, Mali, Monaco, Mosambik, Nigeria, Philippinen, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Türkei, Venezuela, Jemen und Vietnam stehen. In der Sitzung Ende vergangener Woche wurde Senegal gestrichen und der Libanon aufgenommen. Argentinien, das als Kandidat für die Aufnahme in die Liste galt, entging diesem Schicksal diesmal.
Paris war der Ansicht, dass diese Länder eine mildere Behandlung verdienten. Ihre wirtschaftliche Lage und ihr Lebensstandard wurden berücksichtigt. Die FATF hielt es für unmenschlich, Länder, die ohnehin schon Mühe haben, über die Runden zu kommen, mit zusätzlichen Sanktionen zu belegen. Die Grenze liegt bei einem Volumen des nationalen Finanzmarktes von weniger als 10 Milliarden Dollar.
Bei der nächsten FATF-Sitzung im Jahr 2025 könnte die Liste um die Hälfte gekürzt werden. Eine solche „Optimierung“ werde vorgenommen, um die internationale Finanzpolizei von „nicht prioritären“ Aufgaben zu entlasten und ihre Anstrengungen auf die Kontrolle der Länder auf der „schwarzen Liste“ und der Kandidaten für die Aufnahme in diese Liste zu konzentrieren.
Die FATF betonte, dass die Aufnahme in die „graue“ statt in die „schwarze“ Liste keinesfalls als eine Art Nachsicht zu verstehen sei. Die Mitgliedschaft im „grauen Club“ kann jederzeit im Sinne einer Verschärfung oder Lockerung der Aufsicht durch die Anti-Geldwäschebehörde geändert werden.
Die Organisation betonte, dass andere Länder bei ihren Kontakten mit Russland Vorsicht walten lassen sollten, um „das internationale Finanzsystem zu schützen“. Die einzige Erwähnung Russlands im aktuellen Schlusskommuniqué war die Formulierung, dass „die Suspendierung der Mitgliedschaft Russlands in der Organisation in Kraft bleibt“.

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