Zweifel am Kaliningrader Wahlgesetz für Gouverneur

Ein Experte der KANT-Universität in Kaliningrad bezeichnet das regionale Wahlgesetz für die Gouverneurswahlen als unvollständig. Das Wahlgesetz verhindert die Teilnahme von Kandidaten die keiner Partei angehören.

Als eine wesentliche Unzulänglichkeit im Gesetz über die Wahlen zum Gouverneur des Kaliningrader Gebietes bezeichnet Inga Landau, in ihrer wissenschaftlichen Arbeit „Wahlen zum Gouverneur: Analyse der föderalen und regionalen Gesetzgebung“, das Fehlen der Möglichkeit zur Wahlteilnahme von Kandidaten ohne Zugehörigkeit zu einer Partei.

Inga Landau ist Dozentin der Fakultät für internationales und europäisches Recht an der Kaliningrader KANT-Universität.

„Nach unserer Meinung hat das Fehlen dieser Norm einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlrecht der Bürger der Russischen Föderation, welche im Kaliningrader Gebiet leben. Personen, die keiner politischen Partei angehören sind der Möglichkeit beraubt, sich als Kandidat zu den Gouverneurswahlen aufstellen zu lassen“, – so ein Absatz aus der wissenschaftlichen Arbeit.

weiter bei kaliningrad-domizil.ru >>>

COMMENTS